Korrektur der Veröffentlichung vom 26.03.2025, 10:15 Uhr CET/CEST - Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro

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EQS-News: Schaeffler AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission

Korrektur der Veröffentlichung vom 26.03.2025, 10:15 Uhr CET/CEST -

Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro

26.03.2025 / 11:26 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON

AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN

Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro

Herzogenaurach | 26. März 2025 | Die Schaeffler AG hat gestern

Unternehmensanleihen mit einem Volumen von 1,15 Milliarden Euro erfolgreich

bei internationalen Investoren platziert.

Die Transaktion setzt sich aus zwei Tranchen zusammen:

* EUR 550 Mio. 4,250 % Anleihe, fällig 1. April 2028

* EUR 600 Mio. 5,375 % Anleihe, fällig 1. April 2031

Aufgrund der starken Investorennachfrage waren die Anleihen mehrfach

überzeichnet. Die neuen Anleihen wurden unter dem Debt-Issuance-Programm der

Schaeffler AG begeben. Die Emissionserlöse werden für allgemeine

Unternehmens- und Finanzierungszwecke verwendet.

Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte: "Mit der

aktuellen Refinanzierung setzen wir für Schaeffler nach dem Zusammenschlu

mit Vitesco unsere solide Finanzierung fort. Insbesondere die große

Nachfrage nach der sechsjährigen Tranche zeugt vom Zuspruch und Vertrauen

des Kapitalmarktes für unsere strategische Ausrichtung."

Die Ausgabe der neuen Anleihen ist für den 1. April 2025 vorgesehen. Die

Anleihen werden am regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse

notiert. Schaeffler hatte für die Platzierung der Anleihen ING, Mizuho,

Santander und UniCredit als aktive Joint Bookrunner beauftragt.

Hier finden Sie ein Pressefoto von Claus Bauer:

www.schaeffler.com/de/executive-board

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um

zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit

einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu

führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den

in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten

Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese

Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebni

und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben

und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger

Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu

aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten

nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen

vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung

widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trend

oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen

dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in

der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im

Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten

Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu

betrachten.

Rechtliche Hinweise: Anleihe Emission

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung

noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde

gelegt werden.

Diese Veröffentlichung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU)

2017/1129 und der zugrunde liegenden Gesetzgebung. Der Basisprospekt zum

Debt-Issuance-Programm ist auf der Website der Luxemburger Börse unter

https://www.bourse.lu/programme/Programme-Schaeffler/14509 verfügbar, und

die endgültigen Bedingungen zu den Schuldverschreibungen werden nach ihrer

Veröffentlichung dort verfügbar sein.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und

werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung

(der „Securities Act“) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der

Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne

Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen

einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Securities Act

nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die

Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten.

Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht

in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen da

Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem

Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten

nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen

übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf

Regulation S nach dem Securities Act ausschließlich außerhalb der

Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger

mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 (nachfolgend als „Order“ bezeichnet) fallen, und (ii)

Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der

Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise

rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen al

"qualifizierte

Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten

Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede

Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu

erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen,

die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick

oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,

leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt

Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt

eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für

die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung,

oder für andere Informationen in Bezug auf Schaeffler oder eine ihrer

Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob schriftlich, mündlich

oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt

oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich au

der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im

Zusammenhang damit ergeben.

Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für Schaeffler und für niemanden

sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten keine andere

Person als jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion und sind

gegenüber niemandem außer Schaeffler dafür verantwortlich, die ihren

jeweiligen Kunden gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug

auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin

erwähnte Angelegenheit zu beraten.

Im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen können die Joint

Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre

eigenen Konten handeln, die Wertpapiere von Schaeffler zeichnen oder kaufen

und in dieser Eigenschaft die Wertpapiere von Schaeffler behalten, kaufen,

verkaufen, anbieten oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen

Wertpapieren und anderen Wertpapieren von Schaeffler oder damit verbundenen

Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder anderweitig

handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang einer solchen

Investition oder Transaktion anzugeben, es sei denn, sie stehen im Einklang

mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN

UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Schuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck de

Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der

Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II“), umfasst

und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in

der Folge die Schuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein

„Vertriebsunternehmen“)

soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein

Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür

verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch

die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene

Vertriebskanäle zu bestimmen.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die

Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“)

bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese

verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)

sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii)

sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweil

gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), soweit dieser

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10

MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.

Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die „Prospektverordnung“).

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer

jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“)

erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger

im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach

der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die

Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich („GB“)

bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese

verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)

ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.

2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“)

Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der

Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner

jeweiligen Fassung (der „FSMA“) und jeglicher Vorschriften oder

Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde

im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,

wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre;

oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der

Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Recht

ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie

aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK

PRIIPs-Verordnung"),

erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger

in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach

der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Schaeffler Gruppe - We pioneer motion

Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende

Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit

innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern

Elektromobilität, CO-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen und erneuerbare

Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung

effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen - und das über den

gesamten Lebenszyklus hinweg. Anhand von acht Produktfamilien beschreibt

Schaeffler sein ganzheitliches Produkt- und Serviceangebot: von

Lagerlösungen und Linearführungen aller Art bis hin zu Reparatur- und

Monitoring-Services. Schaeffler ist mit rund 120.000 Mitarbeitenden an mehr

als 250 Standorten in 55 Ländern eines der weltweit größten

Familienunternehmen und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen

Deutschlands.

Ansprechpartner

Dr. Axel Lüdeke Leiter Heiko Eber Head of Investor

Konzernkommunikation & Public Affairs Relations Schaeffler AG,

Schaeffler AG, Herzogenaurach +49 9132 Herzogenaurach +49 9132 82

82 8901

[1]

axel.luedeke@schaeffler.com 4440

[1]

ir@schaeffler.com

1. mailto:axel.luedeke@schaeffler.com 1. mailto:ir@schaeffler.com

Matthias Herms Leiter Kommunikation

Finanzen, CSR und Nachhaltigkeit

Schaeffler AG, Herzogenaurach +49 9132

82 37314

[1]

matthias.herms@schaeffler.com 1.

mailto:%20matthias.herms@schaeffler.com

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26.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Schaeffler AG

Industriestr. 1-3

91074 Herzogenaurach

Deutschland

Telefon: 09132 - 82 0

E-Mail: ir@schaeffler.com

Internet: www.schaeffler.com

ISIN: DE000SHA0019

WKN: SHA015

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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