Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Covestro AG; Bieter: ADNOC International Germany Holding AG

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Covestro AG; Bieter: ADNOC International Germany Holding AG

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EQS-WpÜG: ADNOC International Germany Holding AG / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Covestro AG; Bieter: ADNOC

International Germany Holding AG

01.10.2024 / 08:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebotes gem. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

ADNOC International Germany Holding AG

Westendstraße 28

60325 Frankfurt am Main

Deutschland

Eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 294070.

Zielgesellschaft:

Covestro AG

Kaiser-Wilhelm-Allee 60

51373 Leverkusen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85281.

ISIN: DE0006062144

Die ADNOC International Germany Holding AG (die "Bieterin"), eine 100%ige

indirekte Tochtergesellschaft der ADNOC International Limited, hat heute

entschieden, sämtlichen Aktionären der Covestro AG (die "Gesellschaft") im

Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten,

sämtliche nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006062144)

mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je

Aktie (die "Covestro-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von

EUR 62,00 je Covestro-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche

englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und

Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang

stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

von der Bieterin im Internet unter www.covestro-offer.com veröffentlicht.

Die Bieterin behält sich vor, in der Angebotsunterlage von den hier

dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Covestro-Aktien dar. Die

endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere da

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage

mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die

Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält

sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier

dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Anlegern und Inhabern von Covestro-Aktien wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot

zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,

da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für

das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen

englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen

Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet

unter www.covestro-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird

nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer

Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten

Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend

wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten

von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,

Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder

erteilt. Anleger und Inhaber von Covestro-Aktien können sich nicht darauf

berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der

Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit

anwendbar) geschützt zu sein. Diese Mitteilung darf weder ganz noch

teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet

werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen

Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen

weitere Covestro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt

über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche

Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von

Amerika erfolgen und die anwendbaren Vorschriften des deutschen Recht

eingehalten werden. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene

Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die

zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt

den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der

Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für

börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen

Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen

Rechtsordnungen unterscheiden.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit

der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der

Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre

aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen

als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften de

US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,

da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten

(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,

und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in

der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein

Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor

einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu

verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen

oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eine

US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"

und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,

Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten

Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen

Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige

Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb de

Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,

von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb

der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse

oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten

Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht

ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu

veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen

nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage

ändern werden.

Frankfurt am Main, 1. Oktober 2024

ADNOC International Germany Holding AG

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

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München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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