Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Infas Holding AG; Bieter: Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding AG)

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Infas Holding AG; Bieter: Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding AG)

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EQS-WpÜG: Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding

AG) / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Infas Holding AG; Bieter: Alsterhöhe

15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding AG)

23.08.2024 / 07:25 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs.

1, 34 de

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG")

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:

Alsterhöhe 15. V V AG

(zukünftig: Ipsos DACH Holding AG)

c/o Ipsos GmbH

Sachsenstraße 6

20097 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186680

Zielgesellschaft:

infas Holding Aktiengesellschaft

Kurt-Schumacher-Str. 24

53113 Bonn

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17379

ISIN: DE0006097108

Die Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG) (die

"Bieterin"),

eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige

indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, hat heute, am 23.

August 2024, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in

Form eines Barangebots an die Aktionäre der infas Holding Aktiengesellschaft

(die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden

Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR

1,00 (ISIN DE0006097108; die "Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung von

EUR 6,80 in bar je Aktie (das "Übernahmeangebot") abzugeben.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten

Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird da

Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt der Erteilung erforderlicher

wettbewerbsrechtlicher Freigaben stehen.

Die Bieterin hat heute zudem mit den Hauptaktionären der Gesellschaft,

Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, PEN GmbH,

Herrn Hans-Herbert Döbert und Effecten-Spiegel AG, die insgesamt ca. 77,52%

der Aktien der Gesellschaft halten (zusammen die "Paketaktionäre")

Andienungsvereinbarungen abgeschlossen. In den Andienungsvereinbarungen

verpflichten sich die Paketaktionäre unwiderruflich, ihre Aktien im Rahmen

des Übernahmeangebots anzudienen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache

sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren

Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter

www.2024-offer.com veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere

das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die

Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen

des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten

abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird

dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen,

sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen

enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren

Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter

wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die

"Vereinigten Staaten") zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten,

durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben

anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend

wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen

für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von

Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die

Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der

Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar),

geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage

beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen

Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar

noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet

werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht

darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die

Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der

Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit

vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen

werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt

Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere,

die in Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung

zum Bezug von Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von Aktien oder von

solchen Wertpapieren veranlassen, wobei etwaige Käufe oder Veranlassungen

zum Kauf nicht in den Vereinigten Staaten erfolgen. Etwaige Käufe oder

Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben

der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit

anwendbar). Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen

über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik

Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche

Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht

werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten

öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin

im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft

handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher

Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",

"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und

ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,

Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft

gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und

Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen

nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre

zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht

im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen

könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen

können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die

Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine

Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher

Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger

Faktoren zu aktualisieren.

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand de

Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen

Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der

Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen

zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von

Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen

Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten

sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten

Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen

Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von

denjenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung

enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den

International Financial Reporting Standards bzw. den in der Bundesrepublik

Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und sind daher möglicherweise

nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den

Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den

allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten

erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß

den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote und im Übrigen in

Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend

unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen

Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den

Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten,

unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen

Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den

Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

Hamburg, 23. August 2024

Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG)

Ende der WpÜG-Mitteilung

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23.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,

Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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