5G-Auktionsdesign steht

Bundesnetzagentur erteilt Forderungen nach flächendeckender Versorgung Absage - Kritik hält an

5G-Auktionsdesign steht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat sich mit ihrem politisch besetzen Beirat “ins Benehmen” gesetzt und daraufhin den finalen Entwurf der Vergabebedingungen für den Mobilfunkstandard der 5. Generation (5G) unverändert gelassen. Das Zulassungsverfahren für die Auktion im Frühjahr 2019 wurde eröffnet. hei Frankfurt – Der Versteigerung der Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G im kommenden Frühjahr steht nichts mehr im Wege. Der Beirat der BNetzA hat dem finalen Entwurf der Behörde, so wie er am 16. November veröffentlicht worden war, zugestimmt. Das Gremium stärkte BNetzA-Chef Jochen Homann mit 23 Ja-Stimmen gegen sieben Nein-Stimmen den Rücken. Dieser sprach von “Planungs- und Investitionssicherheit”, die zu einem “schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland” führen werde.Indes hagelte es sowohl aus Politik und Wirtschaft als auch insbesondere von den drei großen Telekomkonzernen erneut heftige Kritik. Die Telekom sprach von unverhältnismäßigen Auflagen, die sie als kaum umsetzbar ansieht, und kritisierte scharf die von Seiten der Politik geforderten Gesetzesänderungen, die National Roaming durch die Hintertür einführen sollten und nur der Bevorzugung eines einzelnen Diensteanbieters dienten. Telefónica Deutschland bezeichnete das Regelwerk als “zweifelhaften Kompromiss” zwischen widerstreitenden Interessen. Vor dem Hintergrund eines teuren Auktionsregelwerks solle man zugleich “massiv in eine Flächenversorgung investieren, die sich mit dem bereitgestellten Spektrum gar nicht erfüllen” lasse. United Internet, die bis zum Schluss für ein verpflichtendes National Roaming gekämpft hatte, um als Netzbetreiber bei 5G neu einzusteigen, hielt sich zunächst bedeckt. Man werde das Regelwerk prüfen, hieß es.Unterdessen hat die BNetzA an ihrem bisher kommunizierten Konzept (Vgl. BZ vom 17. November) festgehalten und keine 100-prozentige Versorgung der Fläche oder entlang sämtlicher Verkehrswege als Auflage festgeschrieben. Derlei Forderungen waren von Politik und teils auch von Verbänden wie dem VDMA laut geworden, um Anwendungen wie autonomes Fahren oder weitgespannte Vernetzung von Maschinen zu ermöglichen.Allerdings fehlt es für autonomes Fahren beispielsweise bisher nicht nur an einem flächendeckend verfügbarem 5G-Netz. Für zahlreiche Anwendungen gibt es weder die technischen Voraussetzungen noch die Geschäftsmodelle.Die BNetzA hat überdies wiederholt darauf hingewiesen, dass im kommenden Frühjahr vor allem sogenannte Kapazitätsfrequenzen im 3,6 Gigahertz-Bereich versteigert werden. Diese sind kurzwellig und eignen sich daher im Gegensatz zu den 800 Megahertz-Frequenzen, die 2025 zur erneuten Vergabe anstehen, praktisch gar nicht zur Erschließung der Fläche. Um die Flächenabdeckung zu erhöhen, müsste eine heute schwer vorstellbare Verdichtung von Mobilfunkantennen realisiert werden. Die gegenwärtige Anzahl von 26 000 Funkmasten müsste bundesweit auf über 300 000 erhöht werden, berechnen Experten.Einen derartigen Funkmastenwald betrachten die Mobilfunknetzbetreiber nicht nur als unbezahlbar. Vielmehr weist die Telekom explizit auf die langen Genehmigungsverfahren im deutschen Baurecht hin, die eine schnelle Verdichtung sowieso nicht zuließen. Hinzu kommen nach den Erfahrungen aller Netzbetreiber Widerstände in der Bevölkerung gegen eine Vielzahl von Mobilfunkantennen.Die fehlende Flächentauglichkeit der jetzt zur Vergabe anstehenden Frequenzen ist indes Wasser auf die Mühlen der Befürworter von stärkerer Kooperation der Netzbetreiber bzw. National Roaming für Neueinsteiger. Diese könnten die erforderliche Antennendichte nicht in kurzer Zeit herstellen. Ihr Markteintritt ist aber aus Wettbewerbsgründen erwünscht, ebenso wie die Diensteanbieter. Was diese betrifft, so lässt das Auktionsdesign eine detaillierte Ausgestaltung des “Verhandlungsgebots” zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern vermissen. Vor allem gibt es keine genauen Verhandlungsziele oder Fristen. Die Beteiligten fürchten deshalb langwierige juristische Scharmützel.