A. S. Création ficht Kartellbuße an
ak Düsseldorf – Der Tapetenhersteller A. S. Création hat Einspruch gegen eine Kartellstrafe von 10 Mill. Euro eingelegt. Sie war dem Unternehmen im Februar aufgebrummt worden und bezog sich auf Preisabsprachen in den Jahren 2006 und 2008. Der Vorstand sieht jetzt größere Erfolgschancen für die juristische Gegenwehr: Denn das Kartellamt hat zwei weitere ursprüngliche Tatvorwürfe fallen gelassen. Dadurch, dass sich mehrere Punkte als haltlos erwiesen hätten, sei die Glaubwürdigkeit des Konkurrenten und Kronzeugen Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG insgesamt in Frage gestellt, argumentiert A. S. Création. Das Unternehmen hat im Jahresabschluss 2013 bisher eine Rückstellung von 2 Mill. Euro für die Kartellstrafe gebildet. Für ein laufendes Kartellverfahren in Frankreich, das ebenfalls auf eine Anzeige von Rasch zurückgeht, haben die Gummersbacher noch kein Geld zurückgelegt. Hier lägen noch keine Informationen über die Höhe eines möglichen Bußgeldes vor, erläuterte A. S. Création in einer Mitteilung.