Adler muss Schlappe vor Berufungsgericht hinnehmen
Adler muss Schlappe vor Berufungsgericht hinnehmen
Immobilienkonzern sieht keine Folgen für Umschuldung
hek Frankfurt
Ein Berufungsgericht hat die vor dem High Court in London durchgesetzte Umschuldung des angeschlagenen Wohnungskonzerns Adler Group gekippt. Damit haben die Inhaber länger laufender Anleiheschulden einen juristischen Erfolg errungen. Laut dem Berufungsgericht weicht die finanzielle Restrukturierung ohne Rechtfertigung vom Grundsatz der gerechten Verteilung des Vermögens auf alle Bondholder ab. Adler hingegen betont, dass die Entscheidung keine Auswirkungen auf die milliardenschwere Umschuldung habe.
Die nach deutschem Recht geänderten Anleihebedingungen blieben in Kraft. Die Berufungskläger hätten keine aufschiebende Wirkung beantragt. Daher sei die Restrukturierung wie geplant implementiert worden. Unabhängig vom Urteil des Berufungsgerichts behielten die Anleihebedingungen nach deutschem Recht "in vollem Umfang ihre Gültigkeit". Dennoch nimmt die Unsicherheit zu, weil Gläubiger mit Geldforderungen an Adler herantreten könnten. Dem Konzern steht noch der Weg zum Supreme Court offen.
Fälligkeiten und Zinszahlungen verlängert
Die Restrukturierung, mit der Fälligkeiten und Zinszahlungen bis Mitte 2025 prolongiert und neue Kredite bereitgestellt wurden, ist zentral für den Bestand von Adler. Die betroffenen Anleihen im Volumen von 3,2 Mrd. Euro verteilten sich auf sechs Serien, die zwischen 2024 und 2029 fällig waren. Der Widerstand konzentriert sich auf die bis 2029 laufende Anleihe. Auf der Gläubigerversammlung dieses Bonds verfehlte Adler die erforderliche Zustimmung von 75%. Damit war die Restrukturierung blockiert. Die Gruppe der Opponenten hatte sich um die US-Investmentfirma Strategic Value Partners gebildet. Zu ihr gehören die Fondsgesellschaft DWS, Carval Investors aus den USA und Attestor Capital aus London.