Air-Berlin-Piloten siegen vor Gericht

Börsen-Zeitung, 14.2.2020 dpa-afx Erfurt/Berlin - Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung von Piloten für unwirksam erklärt. Grund seien Formfehler bei der Massenentlassungsanzeige, die bei...

Air-Berlin-Piloten siegen vor Gericht

dpa-afx Erfurt/Berlin – Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung von Piloten für unwirksam erklärt. Grund seien Formfehler bei der Massenentlassungsanzeige, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet werden müsse, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 146/19) ihre Entscheidung. Geklagt hatte ein Pilot mit Einsatzort Düsseldorf. Die Vorinstanzen in Nordrhein-Westfalen hatten seine Kündigungsschutzklage abgewiesen. Verhandelt wurden in Erfurt noch sieben gleich gelagerte Fälle.Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8 600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter rund 3 500 Flugbegleiter. Etwa 1 200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein – viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften. Bei dem Verfahren sei nicht darüber entschieden worden, ob es einen Betriebs- oder Teilübergang auf andere Fluggesellschaften gegeben habe, teilte das Bundesarbeitsgericht mit. Bei der erforderlichen Anzeige von Massenentlassungen beim Cockpit-Personal habe das insolvente Unternehmen weder den richtigen Betrieb angegeben, noch die richtige Arbeitsagentur informiert. Die Kündigungen waren wegen Stilllegung des Flugbetriebs Ende November 2017 erfolgt.Im konkreten Fall ging die Entlassungsanzeige an die Arbeitsagentur am Hauptsitz der Fluggesellschaft in Berlin – sie hätte nach Ansicht der Richter aber nach Düsseldorf gehört. Nach dem von EU-Recht bestimmten Betriebsbegriff seien die Stationen von Air Berlin Betriebe, hieß es zur Begründung.