WERTBERICHTIGT

Altertümliche Governance

Börsen-Zeitung, 29.8.2020 Der Aufsichtsrat hat in einer KGaA weniger Rechte als in einer Aktiengesellschaft. Insofern kann man nachvollziehen, dass sich ein Unternehmen in der Besetzung mehr Freiheiten lässt. Doch für die Interessen der...

Altertümliche Governance

Der Aufsichtsrat hat in einer KGaA weniger Rechte als in einer Aktiengesellschaft. Insofern kann man nachvollziehen, dass sich ein Unternehmen in der Besetzung mehr Freiheiten lässt. Doch für die Interessen der Anteilseigner ist es das zentrale Gremium. So muss es mit Blick auf gute Governance-Standards irritieren, wenn in der Hauptversammlung von Fresenius der CEO die Angemessenheit der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert und feststellt, dieser werde seiner Verantwortung entsprechend bezahlt. Und auch ein Urteil über die Unabhängigkeit von Aufsichtsratschef und Prüfungsausschussvorsitzendem trotz jeweils mehr als 12 Jahren Zugehörigkeit sollte wohl eher ein Vertreter des Gremiums selbst darlegen als derjenige, der aus Investorensicht von nicht mehr unabhängigen Organvertretern kontrolliert wird. Selbst Stellung bezieht der 81-jährige Aufsichtsratschef Gerd Krick immerhin zur Ablehnung einer Altersgrenze und befindet, eine solche würde die Kandidatenauswahl pauschal einschränken. Fresenius ist ein erfolgreicher Konzern, doch in der Governance besteht Nachholbedarf. swa