Anwälte begrüßen Delisting-Gesetz
swa Frankfurt – Die Gesetzespläne der Bundesregierung für den Anlegerschutz beim Börsenrückzug von Unternehmen finden Rückendeckung von renommierten Gesellschaftsrechtlern. Die vorgeschlagene kapitalmarktrechtliche Lösung eines Kaufangebots an die Aktionäre auf Basis eines durchschnittlichen Börsenkurses sei ein angemessenes Verfahren, argumentieren Gabriele Apfelbacher, Partnerin der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton, Christian Decher, Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer und Michael Hoffmann-Becking, Partner von Hengeler Mueller, in einem Gastbeitrag. Eine Orientierung der Entschädigung am Ertragswert des Unternehmens “wäre systemfremd”. Würde eine Nachprüfung im Spruchverfahren erlaubt, würde “das Geschäft von Hedgefonds und anderen aktivistischen Aktionären gefördert”, warnen die Juristen.—– Recht und Kapitalmarkt Seite 13