Anwälte im Großeinsatz
Von Sabine Wadewitz, FrankfurtIm Schlagabtausch zwischen den zerstrittenen Großaktionären des Rhön-Klinikums sind die Anwälte in Stellung gegangen. Der Medizintechnikkonzern B.Braun versucht, die Übernahme des Krankenhausbetreibers durch den Wettbewerber Asklepios zu torpedieren. Das Familienunternehmen aus Melsungen war von dem plötzlichen Schulterschluss zwischen Rhön-Gründer Eugen Münch mit dem Kontrahenten Asklepios kalt erwischt worden und versucht seine Interessen zu verteidigen. Getrieben sein dürfte der Machtkampf vor allem dadurch, dass B.Braun einst zu einem höheren Preis eingestiegen ist, als Asklepios jetzt mit 18 Euro je Aktie zu zahlen bereit ist.Auftakt der Attacke aus Nordhessen war das Verlangen, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über die Übernahme zu diskutieren, Aufsichtsräte der Gegenseite abzuberufen und eine Sonderausschüttung zu erwirken. Zudem will B.Braun, die gut 25 % an Rhön hält, durchsetzen, dass Hauptversammlungsbeschlüsse künftig mit mindestens 75 % des vertretenen Kapitals beschlossen werden müssen. Damit könnte die Sperrminorität machtvoller eingesetzt werden. Asklepios konterte mit dem gleichen Ansinnen, um die Aufsichtsratsmitglieder der Gegenseite auszutauschen. Die Annahmefrist für die Übernahmeofferte verlängerte sich damit von vier auf zehn Wochen.Der Showdown findet am 3. Juni statt, dem Tag, an dem vor Corona die ordentliche Hauptversammlung von Rhön geplant war. Eine unmittelbare Konfrontation wird verhindert, weil die Veranstaltung virtuell stattfindet, Fragen müssen vorher schriftlich eingereicht werden. Das Gefecht läuft vor allem in der Abstimmung.Auf die Tagesordnung ist nicht alles gekommen, was B.Braun verlangt hat. So lehnte es der Rhön-Vorstand ab, über eine Sonderausschüttung und auch über eine reguläre Dividende zu befinden – dies soll erst auf der ordentlichen Hauptversammlung später im Jahr Thema sein. Rhön gießt Öl ins Feuer mit dem Hinweis, sogar der ursprüngliche Dividendenvorschlag müsse im Licht der Covid-19-Pandemie überprüft werden. Abgelehnt hat es Rhön auch, über eine Sonderprüfung abstimmen zu lassen.B.Braun versuchte, gerichtlich einen Versammlungsleiter bestimmen zu lassen, um Aufsichtsratschef Münch auszuschalten. Das musste große Besorgnis bei Asklepios auslösen, war doch zu befürchten, dass ein anderer Versammlungsleiter veranlassen könnte, Stimmrechtsverbote zu erlassen. Das Amtsgericht Schweinfurt hat jedoch alle Anträge von B.Braun abgewiesen.Somit kann Asklepios, die gut 50 % an Rhön hält, relativ gelassen in die Abstimmung über die Satzungsänderung und die Neubesetzung des Aufsichtsrats gehen – neue Gremienmitglieder wären sowieso nur bis zu den turnusmäßigen Wahlen später im Jahr im Amt. Bei Rhön reicht für Abberufung und Wahl von Aufsichtsräten sowie für die Satzungsänderung eine einfache Mehrheit. Das Drama könnte sich nach dem Aktionärstreffen durch Anfechtungsklagen fortsetzen.