Apple-Patent für nichtig erklärt

Börsen-Zeitung, 1.10.2013 dpa-afx München - Die Präsentation des ersten iPhone-Prototypen durch Steve Jobs im Januar 2007 hat Apple jetzt eines der wertvollen Patente zur Touchscreen-Bedienung gekostet. Das Bundespatentgericht erklärte das...

Apple-Patent für nichtig erklärt

dpa-afx München – Die Präsentation des ersten iPhone-Prototypen durch Steve Jobs im Januar 2007 hat Apple jetzt eines der wertvollen Patente zur Touchscreen-Bedienung gekostet. Das Bundespatentgericht erklärte das Europäische Patent mit der Nummer 2059868 für ungültig, weil die Vorstellung vor dem Patentantrag stattfand. Deshalb beruht der Patentanspruch nach Ansicht des Gerichts gemessen am Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts hieß.Bei dem Patent geht es um eine Funktion, dank der der Bildschirminhalt zum Beispiel in einer Bildergalerie wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger über den Display-Rand gezogen wurde. Um diese Patente geht es in diversen Prozessen in verschiedenen Ländern.