KLIMABERICHTERSTATTUNG

Auf gelistete Unternehmen kommen neue Pflichten zu

CSR-Gesetz soll im Dezember verabschiedet sein

Auf gelistete Unternehmen kommen neue Pflichten zu

dm Frankfurt – Vom Geschäftsjahr 2017 an müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen wie gelistete Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherer mit je über 500 Mitarbeitern auch über “nichtfinanzielle” Belange im Lagebericht informieren. Dazu gehören etwa Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung von Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung sowie – für gelistete Unternehmen – Angaben zur Diversität, also zur Vielfalt persönlicher Eigenschaften und Fähigkeiten unter Mitarbeitern. Am 21. September hat die Bundesregierung einen Entwurf für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR: Corporate Social Responsibility) angenommen. Deutschland setzt damit eine Vorgabe der EU um. Das Ziel von Ministerialrat Thomas Blöink vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist es, dass das Parlament bis zum 6. Dezember eine Gesetzesgrundlage schafft, sagte er in Frankfurt.Auf die Unternehmen kommen unter anderem neue Berichtspflichten im Bereich Klima und mit Blick auf die Lieferketten zu. “Das sind manchmal die härteren Themen als rein finanzielle”, so Blöink. Da auch Zulieferer Informationen liefern müssen, sei damit auch der Mittelstand zumindest zum Teil erfasst. Ein Ziel der CSR-Berichterstattung sei, herauszufinden, wo die wesentlichen Risiken eines Unternehmens liegen. Anders als die Initiative der TCFD sind die Vorgaben nicht freiwillig. Unternehmen droht ein Bußgeld bis 10 Mill. Euro, wenn sie nicht berichten.