Auf halber Höhe
John Legere ist ein konkurrenzloser Gipfelstürmer im Telekom-Konzern. Unter seiner Führung eilt die Tochter T-Mobile US von Rekord zu Rekord beim Kundenfang. Ihr Umsatz- und Ergebnisbeitrag erhöht stetig das Gewicht in der Gruppe. Auch in Wind und Wetter des zähen Genehmigungsverfahrens der US-Behörden für den geplanten Zusammenschluss von T-Mobile US mit dem Wettbewerber Sprint beweist der “Popstar” unter den CEOs den Aufstiegswillen eines Bergsteigers. Dabei ist der Manager auf halber Höhe angekommen: Die mächtige US-Telekommunikationsbehörde FCC zeigt sich nach der reiflichen Überlegungszeit von mehr als einem Jahr überzeugt, dass der Deal zwischen T-Mobile US und Sprint “eine Gelegenheit” ist, die beiden “wichtigsten Anliegen” der FCC voranzutreiben: die Verminderung der digitalen Kluft zwischen Stadt und Land – und (!) die “Führungsrolle” der USA bei 5G. Unterdessen verpasst die Kartellbehörde im US-Justizministerium (DoJ) den Anlegern im Freudentaumel postwendend eine kalte Dusche. In einem seltenen Zwist mit der beteiligten federführenden Aufsicht hat das DoJ seine ablehnende Haltung gegenüber dem Zusammenschluss bekräftigt. Und dabei interessanterweise herausgestellt, dass die Kartellbehörde “einen anderen gesetzlichen Auftrag” habe als offenbar die FCC. Beim DoJ gilt die Sorge nicht vorrangig einer Führungsrolle bei 5G in der ganzen Welt, sondern dem Wettbewerb im eigenen Land, und diesen sieht das Ministerium nur mit den bisherigen Zusagen der Unternehmen nicht als gewährleistet an.Für die Telekom und ihre US-Tochter bedeutet dies, dass sie ihre Einsätze erhöhen müssen. Die Zustimmung der FCC wurde ohne echte Zugeständnisse, sondern nur mit Investitionsversprechen gewonnen. Dieses Kunststück lässt sich beim DoJ nicht wiederholen, wie es scheint. Stattdessen geht es nun um die Gewichte im Wettbewerb und damit wohl um die Abtrennung von Geschäft – offenbar in substanziellerem Umfang als nur der Abgabe einer Prepaid-Tochter von Sprint.Erst wenn die Unternehmen wissen, was sie bieten müssen, um auch von den Kartellwächtern grünes Licht zu bekommen, liegt der Preis des Deals wirklich auf dem Tisch. Für die T-Aktionäre besteht nur Grund zum Jubeln, wenn sich der Zusammenschluss auch nach allen Kosten, erheblichen Exekutionsrisiken und womöglich erzwungenen Asset-Verkäufen noch rechnet. Dies einzuschätzen, ist mit den vagen Aussagen des DoJ sicher nicht leichter geworden.