Digital Markets Act

Auflagen für große Onlinedienste in der EU

Sechs Tech-Konzerne fallen unter das Gesetz für digitale Märkte. Die EU-Kommission sieht Geschäftschancen für kleinere Wettbewerber – zum Beispiel im Zahlungsverkehr.

Auflagen für große Onlinedienste in der EU

Auflagen für große Onlinedienste in der EU

Sechs Tech-Konzerne fallen unter das Gesetz für digitale Märkte – EU-Kommission will deren Marktmacht eindämmen

rec Brüssel

Mit neuen Vorschriften für ein halbes Dutzend Tech-Konzerne will die EU-Kommission deren Marktmacht eindämmen. Es geht um Alphabet (Google), Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft. Sie müssen für bestimmte Dienste wie App Store, Google Maps, Suchmaschinen, Soziale Netzwerke wie Linkedin und Messenger-Dienste strengere Auflagen erfüllen. Die EU-Kommission verspricht sich davon Geschäftschancen für kleinere Wettbewerber und mehr Auswahl für Nutzer.

Ausgangspunkt ist das im vorigen Jahr beschlossene EU-Gesetz für digitale Märkte, der Digital Markets Act (DMA). Auf dieser Grundlage hat die EU-Kommission die sechs Konzerne nach einer Konsultationsphase zu "Torwächtern" (Gatekeepern) erklärt, weil sie für viele andere Unternehmen das Zugangstor zum Verbraucher sind. Maßgeblich sind die Anzahl privater und gewerblicher Nutzer, Jahresumsatz und Marktkapitalisierung.

Insgesamt 22 Plattformdienste der sechs Konzerne erfüllen demnach die Kriterien des Digital Markets Act. Manche Vorgaben haben sie ab sofort zu erfüllen, beispielsweise eine verschärfte Meldepflicht bei Übernahmen. Für andere Verpflichtungen haben sie sechs Monate Zeit. Dazu zählt, Produkte und Dienstleistungen anderer Anbieter nicht gegenüber eigenen zu benachteiligen. "Heute passt sich der Herausforderer entweder an oder verschwindet. Das wollen wir ändern", heißt es in der EU-Kommission.

Chance für Zahlungsdienste

So soll es dem Vernehmen nach für Banken und Finanzdienstleister einfacher werden, Zahlungsdienste via Smartphone in Konkurrenz zu Apple Pay oder Google Pay anzubieten. Auf Online-Marktplätzen und in App Stores ist es künftig verboten, eigene Angebote durch technische Kniffe zu bevorzugen. Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung zusammengeführt werden.

Bei den anfänglich 22 Diensten von sechs Tech-Konzernen dürfte es nicht bleiben. Weitere Anbieter werden wohl hinzukommen. Ein Beispiel ist die Buchungsplattform Booking: Nach eigenen Angaben fällt sie vorerst nicht unter das Gesetz für digitale Märkte, doch das könnte sich ändern, weil die Nutzerzahlen zwischenzeitlich gestiegen sind. Aus der EU-Kommission heißt es, man stehe seit Längerem mit allen potenziellen "Gatekeepern" im Austausch.

Mehrere Einsprüche

Drei Einsprüchen gegen die Einstufung hat die Behörde stattgegeben: Die E-Mail-Angebote von Alphabet (Gmail) und Microsoft (Outlook) sowie der Browser von Samsung fallen demnach nicht unter den DMA. Zu weiteren Angeboten von Microsoft und dem iMessage-Dienst von Apple laufen weitergehende Untersuchungen. Andere Einsprüche hat die EU-Kommission abgelehnt, macht dazu aber vorerst mit Verweis auf Vertraulichkeit keine näheren Angaben.

"Mehr Auswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Hindernisse für kleinere Wettbewerber", so fasst EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton das Bestreben zusammen. Verbraucherschützer begrüßen die neuen Regeln. Der zuständige Parlamentsberichterstatter Andreas Schwab (CDU) will den DMA "nicht als Strafe für die Gatekeeper" verstanden wissen, sondern "als Anreiz für sie und die anderen Akteure, bei der Bereitstellung von Online-Diensten für Nutzer in Leistungswettbewerb zu treten".

Die betroffenen Tech-Konzerne müssen in einem Compliance-Bericht Rechenschaft ablegen. Bei Verstößen drohen ihnen schlimmstenfalls Strafen bis zu 10% des Jahresumsatzes, im Wiederholungsfall bis zu 20%.

Wertberichtigt Seite 2
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