Klagen

Bayer droht erneut Ärger vor Gericht

ab Düsseldorf – Die Übernahme von Monsanto zieht weitere juristische Kreise. So hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Antrag der Anwaltskanzlei Tilp auf Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen Bayer im Bundesanzeiger...

Bayer droht erneut Ärger vor Gericht

ab Düsseldorf – Die Übernahme von Monsanto zieht weitere juristische Kreise. So hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Antrag der Anwaltskanzlei Tilp auf Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen Bayer im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, wie die Kanzlei mitteilte. Damit seien die Weichen gestellt, um vom Oberlandesgericht Köln bindend feststellen zu lassen, ob Bayer dem Kapitalmarkt bei der Übernahme wesentliche Risiken pflichtwidrig verschwiegen und sich gegenüber Anlegern wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadenersatzpflichtig gemacht habe.

„Wir halten die Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet“, erklärte Bayer. Im jüngsten Zwischenbericht hatten die Leverkusener über das Vorliegen von Anlegerklagen berichtet. Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben über 250 institutionelle und „eine Vielzahl privater Anleger“. Das Volumen der Klagen, die schon anhängig seien bzw. vor dem möglichen Eintritt der Verjährung zum 31. Dezember noch anhängig gemacht würden, betrage „weit über 1 Mrd. Euro“.

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