Bayer gewinnt weiteres Glyphosat-Verfahren
ab Köln – Bayer hat zum zweiten Mal einen Prozess über die angeblich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters Roundup für sich entschieden. Ein Geschworenengericht in Kalifornien urteilte, dass das Herbizid nicht die Ursache für die Krebserkrankung der Klägerin war. „Das Urteil der Jury zu unseren Gunsten beendet das Verfahren und bestätigt, dass Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung von Donnetta Stephens ist“, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns.
Fünftes Urteil
Es handelt sich erst um das fünfte Urteil im Zusammenhang mit der Klagewelle rund um Glyphosat. Die ersten drei Prozesse hatte Bayer verloren und musste millionenschwere Schadenersatzzahlungen leisten. Auch in den Berufungsverfahren war Bayer unterlegen. „Dieses Urteil ist nach der Entscheidung im Fall Clark und der zurückgenommenen Klage im Fall Jimenez die dritte positive Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit“, freut sich Bayer. Wenngleich der Dax-Wert mit einem Kursgewinn um 2,5 % reagierte, dürfte von der Einzelentscheidung keine größere Signalwirkung ausgehen.
Trendwende erhofft
Die Trendwende in der Klagewelle erhofft sich Bayer vom U. S. Supreme Court, bei dem die Leverkusener im August einen Antrag auf Revision des Urteils im Hardeman-Fall eingereicht haben. Am Montag dürfte veröffentlicht werden, ob das höchste US-Gericht den Fall annimmt. Ein Urteil könnte dann Mitte kommenden Jahres fallen. Sollte der Supreme Court den Fall nicht annehmen, wäre der Rechtsweg nur im Einzelfall Hardeman erschöpft.
Außergewöhnlich deutlich wird Bayer, was die laufenden Vergleichsverhandlungen betrifft: „Teil unseres 5-Punkte-Plans zum Beenden der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten ist, dass wir solche Fälle vor Gericht klären lassen, wenn die Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen, auch wenn wir uns grundsätzlich weiter um Vergleichslösungen bemühen.“ Zugleich steht seit Sommer fest, dass die Vergleichsverhandlungen beendet werden, wenn der Supreme Court den Fall annimmt.