Bayer kann erneut auf Strafminderung hoffen
ab Düsseldorf – Bayer darf sich Hoffnung auf eine spürbare Reduzierung des Strafschadenersatzes im dritten Glyphosat-Prozess in den USA machen. Im Rahmen der Nachprüfung des im Mai gesprochenen Urteils stufte das zuständige Gericht in Kalifornien den von den Geschworenen festgesetzten Strafschadenersatz von 2 Mrd. Dollar als zu hoch ein. Diese Strafe gehe über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinaus. Für gewöhnlich sollte sich der Strafschadenersatz (Punitive Damage), Vergleichbares gibt es im deutschen Recht nicht, auf das Vierfache des persönlichen Schadenersatzes – im vorliegenden Fall: 55 Mill. Dollar – beschränken.Für Freitag, nach Redaktionsschluss dieser Zeitung, war eine Anhörung anberaumt. Bayer begrüßte die vorläufige Entscheidung als “Schritt in die richtige Richtung”. Das Unternehmen werde aber zunächst die finale Entscheidung des Gerichts über die Anträge abwarten, bevor man detailliert Stellung nehme.Erst Anfang der Woche hatte ein Bundesgericht in San Francisco den in einem anderen Fall in erster Instanz festgesetzten Strafschadenersatz von 75 Mill. auf 20 Mill. Dollar reduziert. Das Urteil wurde im Kern jedoch bestätigt. Gegen diese Entscheidung will Bayer in nächster Instanz vorgehen.Den dritten Glyphosat-Prozess gegen die von Bayer übernommene Monsanto hatte ein Ehepaar angestrengt. Beide Ehepartner sind an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und führen ihre Erkrankung auf den regelmäßigen Gebrauch des Unkrautvernichtungsmittels Roundup zurück. Ein Geschworenengericht hatte dem Ehepaar im Mai persönlichen Schadenersatz von 55 Mill. Dollar zugesprochen. On top kam der Strafschadenersatz von 2 Mrd. Dollar. Bayer geht gegen die Urteile vor, hat sich zuletzt aber offener dafür gezeigt, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Bis 11. April lagen Bayer im Zusammenhang mit Glyphosat 13 400 Klagen aus den USA vor. Diese Zahl dürfte weiter gestiegen sein.