Bayer lässt Urteil überprüfen
ab Düsseldorf
Bayer hat beim Supreme Court in den USA einen Antrag auf Revision des Urteils im Hardeman-Fall eingereicht. Es handelt sich um die erste Produkthaftungsklage zu dem glyphosathaltigen Herbizid Roundup, die vor einem US-Bundesgericht verhandelt wurde, wie Bayer mitteilt. Der Supreme Court soll nach den Vorstellungen von Bayer die Entscheidung der Berufungsinstanz überprüfen. Der Antrag stützt sich auf zwei Punkte: Zum einen geht es um die Frage, ob Bundesrecht vor Bundesstaatenrecht geht. Denn die US-Umweltbehörde EPA habe den von den Klägern reklamierten Warnhinweis auf den Roundup-Verpackungen verboten. Zum anderen moniert Bayer, dass die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite nicht im Einklang mit bundesrechtlichen Standards gestanden habe. Bayer hofft, dass der Supreme Court die Trendwende in der Causa Glyphosat bringt.