Bayer zu Schadenersatz in USA verdonnert
ab Köln – Bayer hat in den USA erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Diesmal geht es um Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit der seit Ende der siebziger Jahre in den Vereinigten Staaten verbotenen Chemikalie PCB (polychlorierte Biphenyle), die Monsanto bis 1977 herstellte. Ein Geschworenengericht in Seattle sprach den Klägern Schadenersatz von 185 Mill. Dollar zu. Bayer setzt sich dagegen zur Wehr: „Wir können das Urteil der Jury nicht nachvollziehen und werden bei Gericht im Rahmen der Post-Trial Motions entsprechende Anträge stellen bzw. wenn nötig in Berufung gehen“, kündigten die Leverkusener an. Bayer hatte Monsanto 2018 übernommen und sieht sich seither mit zahlreichen Klagen konfrontiert.
Im vorliegenden Fall hatten vier Beschäftigte einer Schule geklagt, die ihre gesundheitlichen Schäden auf die Chemikalie, die in der Schule verarbeitet ist, zurückführen. Aus Sicht von Bayer stütze die Beweislage „in keiner Weise die Annahme, dass die Kläger einer gefährlichen Menge an PCB ausgesetzt waren und dies die Ursache ihrer behaupteten Gesundheitsschäden war“. Tatsächlich hätten Untersuchungen nur extrem geringe Mengen an PCB in der betroffenen Schule ergeben.
Es handelt sich um das erste Verfahren im Zusammenhang mit PCB, in dem es um gesundheitliche Schäden geht. Insgesamt machen etwa 200 Privatpersonen Ansprüche wegen Gesundheitsschäden geltend, wie Bayer auf Nachfrage erläuterte. Rückstellungen seien dafür bislang nicht gebildet worden. Im Risikobericht 2020 hatte es geheißen, dass im Zusammenhang mit behaupteten Gesundheitsschäden „jüngst vermehrt Ansprüche angemeldet und Klagen angestrengt werden“.
Im vergangenen Juni hatte Bayer 820 Mill. Dollar im Zusammenhang mit PCB-Verfahren zurückgestellt, dabei ging es um von PCB verursachte Umweltschäden. Das Gros der Summe betraf einen Sammelvergleich im Volumen von 650 Mill. Dollar mit etwa 2500 Kommunen. Das zuständige Gericht hat den mit den Klägeranwälten ausgehandelten Vergleich allerdings mehrfach zurückgewiesen, zuletzt im Mai dieses Jahres. Ein neuer Vorschlag liege dem Gericht inzwischen vor, sagte der Sprecher. Mit einer Entscheidung wird noch im Sommer gerechnet.
Neben den Vergleichen im Zusammenhang mit Umweltschäden ist im Risikobericht von einer „Vielzahl von Klagen wegen des Gebrauchs von und der Exposition gegenüber PCB-Produkten“ die Rede. Die Klagen drehen sich um Gesundheits- und Vermögensschäden.
Wertberichtigt Seite 6