Steinkohlekraftwerk

Bebauungsplan für Datteln 4 laut Urteil unwirksam

dpa-afx Münster − Auch der neu aufgesetzte Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan, den die...

Bebauungsplan für Datteln 4 laut Urteil unwirksam

dpa-afx Münster − Auch der neu aufgesetzte Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan, den die Stadt Datteln nach einem Urteil von 2009 neu aufgesetzt hatte. Die Wahl des Standortes habe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG lässt keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung ist aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Bei der Planung sieht das Gericht schwere Fehler bei Wahl des Standortes. „Der Rat der Stadt Datteln hat bei seiner Abwägung die auf der Ebene der Regionalplanung erfolgte fehlerhafte Standortauswahl übernommen“, sagte das Gericht. Bei einer Änderung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk Münster wurden nach Überzeugung des Gerichts Vorschriften bei der Umweltvorsorge verletzt.

Das Kraftwerk darf dennoch weiterbetrieben werden. Grundlage ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Gegen diese Genehmigung laufen Klageverfahren vor dem 8. Senat des OVG. Welche Folge das jetzige Urteil für die Genehmigung hat, entscheidet das Gericht später. Uniper werde die Urteilsbegründung analysieren und die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen, so ein Sprecher.

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