Bei 5G noch "viel zu viele Unsicherheiten"

Telekom fordert klare Rahmenbedingungen - Eckpunkte der Bundesnetzagentur erhitzen Gemüter

Bei 5G noch "viel zu viele Unsicherheiten"

Die Deutsche Telekom vermisst im Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur für die anstehende Auktion von Mobilfunkfrequenzen der 5. Generation (5G) Klarheit in den bisher strittigen Punkten, insbesondere bei Auflagen zur Kooperation mit Diensteanbietern wie Freenet und United Internet. Deren Aktien legten zu, die Telekom tendierte am Freitag schwächer.hei Berlin – Die Deutsche Telekom hat verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G angemahnt, für den die Frequenzen verbunden mit verschiedenen regulatorischen Auflagen im kommenden Frühjahr versteigert werden sollen. “Wir sind bereit, Milliarden zu investieren, und müssen dafür auch die Chancen abschätzen”, sagte der neue Deutschland-Vorstand Dirk Wössner in der Pressekonferenz der Telekom auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin. Das bekannt gewordene Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur (BnetzA), das der Beiratssitzung der Behörde am 24. September als Entscheidungsgrundlage dienen soll, enthalte noch “viel zu viele Unsicherheiten”, kritisierte der Manager. “Für den Ausbau von 5G wollen wir verlässliche Rahmenbedingungen und keine Regulierung durch die Hintertür.”Er hob das hohe Investitionsvolumen der Telekomnetzbetreiber hervor, die in Deutschland seit Jahren mit rückläufigen Preisen zu kämpfen hätten. Allein die Kosten des Gesamtpakets der Ausbauauflagen im Mobilfunk, das der BnetzA vorschwebt, betragen Schätzungen zufolge bis zu 75 Mrd. Euro je Netzbetreiber. Wössner wandte sich explizit gegen eine Drittanbieterverpflichtung bzw. Diensteanbieterverpflichtung, mit der die Netzbetreiber gezwungen wären, jedes neue Produkt sofort an andere weiterzugeben. Dies hemme Innovation und Netzausbau. Bisher gibt es diese aus dem Jahr 2000 datierende und wiederholt fortgeschriebene Verpflichtung. Sie ist die Geschäftsgrundlage für Service-Provider wie Freenet oder teilweise auch United Internet und Drillisch und läuft Ende 2020 aus. Auch gegen das sogenannte National Roaming, die Mitnutzung der Infrastruktur eines anderen Netzbetreibers dort, wo ein Mobilfunkanbieter kein eigenes Netz hat, wetterte Wössner. Dies komme der “Enteignung der investierenden Netzbetreiber” gleich. VerhandlungsbereitGrundsätzlich sei die Telekom bereit zu freien kommerziellen Verhandlungen über die Nutzung ihrer Infrastruktur, wie dies seit Jahren erfolgreich praktiziert werde. Dabei kann sich Wössner auch eine Ausdehnung des Network-Sharing vorstellen, bei dem bisher nur passive Infrastruktur geteilt wird. Im Hinblick auf die enormen Ausbaukosten von 5G sollte künftig auch eine gemeinsame Nutzung aktiver Netzelemente überlegt werden, meinte er. Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur schafft aus Sicht des Telekom-Vorstands in diesen beiden kontrovers diskutierten Punkten keine Klarheit. “Diskriminierungsverbot”Denn dort heißt es zwar, dass anders als bei den früher vergebenen Lizenzen diesmal ausdrücklich “kein Abschluss- und Kontrahierungszwang” in den Vergabebedingungen vorgesehen ist, und zwar sowohl im Hinblick auf die Diensteanbieterverpflichtung als auch im Hinblick auf National Roaming. In beiden Fällen ergibt sich aus Sicht der BnetzA auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage allerdings ein “Diskriminierungsverbot” und daraus folgend ein “Verhandlungsgebot” für die Netzbetreiber, die im Rahmen der Auktion 5G-Frequenzen ersteigern. Außerdem leitet die Behörde daraus für sich die “Befugnis” zu einer “Schiedsrichterrolle” ab. Einfallstor für JuristenGenau an dieser Stelle befürchtet Wössner ein Einfallstor für juristische Meinungsverschiedenheiten und ewig lange Klageverfahren, die man nicht brauchen könne. Er könnte recht behalten, denn schon die Bewertung der Eckpunkte fällt in der Branche sehr unterschiedlich aus. Telefónica Deutschland wertet sie grundsätzlich “als Schritt in die richtige Richtung”, wenn auch noch mit Klärungsbedarf bei Details, insbesondere was die Rolle der BnetzA als letztinstanzlichen Schlichter für Streitigkeiten zwischen den Netzbetreibern und Diensteanbietern betreffe. Auch United Internet betrachtet indes die eigene Position als gestärkt, weil die Behörde hervorhebt, sich prinzipiell für einen funktionierenden Wettbewerb einsetzen zu wollen und Auktionsteilnehmer, die als Netzbetreiber neu einsteigen wollen, ausdrücklich begrüßt. Die Schiedsrichterrolle möchte Ralph Dommermuth, Gründer und CEO von United Internet, allerdings mit präziser Durchsetzungsbefugnis versehen wissen. Ein Schiedsspruch ohne Umsetzungszwang sei letztlich “nur eine Empfehlung und damit am Ende wertlos”, so Dommermuth. Streit um KostenanteileWössner griff indes in Berlin das Angebot von Dommermuth zum gemeinsamen Ausbau von Glasfaser auf, wollte aber dessen Vorschlag zur Kostenteilung nicht akzeptieren. Dommermuth hatte zuletzt gesagt, er nehme die Einladung von Telekomchef Tim Höttges, gemeinsam Glasfaser zu verlegen, gerne an, wolle aber gemäß eigenem Marktanteil nur 25 % der Kosten tragen, die Telekom sollte 75 % übernehmen. Dagegen ließ Wössner wissen, der Marktanteil der Telekom “in fast allen großen Städten liegt zwischen 27 % und 30 %.” Da sei das Angebot, die Kosten eines gemeinsam gebauten Glasfasernetzes zu 50 % zu übernehmen, schon sehr großzügig. Man wolle darüber aber weiter “in den nächsten Monaten verhandeln”.