EU-Urteil

Beihilfen für AUA sind rechtens

Luxemburg – Die Beihilfen für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) in der Coronakrise sind nach Ansicht des EU-Gerichts zulässig gewesen. Solche Beihilfen seien zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige...

Beihilfen für AUA sind rechtens

dpa-afx

Luxemburg – Die Beihilfen für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) in der Coronakrise sind nach Ansicht des EU-Gerichts zulässig gewesen. Solche Beihilfen seien zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden seien, mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit wies die Kammer erstinstanzlich eine Klage der Konkurrentin Ryanair und deren Tochter Laudamotion zurück.

Die Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen könne zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die der AUA im Luftverkehr Österreichs zukomme, gerechtfertigt gewesen.

Mit der im Juni 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldeten Beihilfe zugunsten der AUA sollten die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flügen infolge der Reisebeschränkungen in der Coronakrise entstanden waren. Die staatliche Beihilfe für AUA lag bei 150 Mill. Euro.

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