Berlin erwägt längere Atomsteuer

Ministerin: "EuGH liefert gutes Argument" - AKW-Betreiber hoffen auf Karlsruhe

Berlin erwägt längere Atomsteuer

ge Berlin – Die Börse reagierte aufgeregter auf die Niederlage der Atomkonzerne im milliardenschweren Streit um die Kernbrennstoffsteuer als die Unternehmen selbst. Eon, RWE und EnBW verwiesen übereinstimmend auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), mit dem die seit 2011 erhobene Abgabe noch gekippt werden soll. Zuvor waren die AKW-Betreiber mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass die Steuer nicht gegen EU-Recht verstößt (Az: C-5/14). Eon und RWE übernahmen daraufhin die rote Laterne im Dax.Die Bundesregierung sieht ihren Weg zum Atomausstieg mit dem Urteil bestätigt, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) – “zugleich liefert der EuGH ein gutes Argument für eine mögliche Verlängerung der Atomsteuer bis zum Betriebsende des letzten deutschen Atomkraftwerks”. Bisher ist die Steuer bis 2016 befristet. Der letzte deutsche Meiler soll Ende 2022 abgeschaltet werden. Mit der Klage wollten Eon & Co. die Rückzahlung von fast 5 Mrd. Euro erreichen, die sie schon an den Bund überwiesen haben. Steuer kostet 7 Mrd. EuroInsgesamt könnte sie die Abgabe bis 2016 etwa 7 Mrd. Euro kosten. Die Steuer fällt an, wenn Uran oder Plutonium erstmals in einen Reaktor eingebracht werden. Das ist auch der Grund, weshalb das bayerische AKW in Grafenrheinfeld schon Ende des Monats vom Netz geht, statt – wie erlaubt – erst zum Jahresende. Denn wegen der Steuer lohnt der Austausch der verbrauchten Brennstäbe durch neue nicht mehr.Nach Meinung der EuGH-Richter ist die Kernbrennstoffsteuer “mit dem Unionsrecht vereinbar” – auch weil sie Steuereinnahmen erzeugen soll, die für die notwendige Sanierung der Schachtanlage Asse II benötigt werden, in der radioaktive Abfälle gelagert werden. Allerdings grob fahrlässig gelagert wurden, so dass der Atommüll aus der Deponie bei Wolfenbüttel in Niedersachsen mit Milliardenkosten geborgen werden muss.Eon, RWE und EnBW hoffen nun auf das BVG. Das Verfassungsgericht strebt eine Entscheidung bis Jahresende an, bei der nach der jetzt entschiedenen Frage der Europarechtskonformität die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft wird.