Besteuerung von E-Books bestätigt

Börsen-Zeitung, 8.3.2017 ahe Brüssel - Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften anders besteuert werden dürfen als elektronisch verbreitete Ausgaben dieser Medien. Dem Grundsatz der...

Besteuerung von E-Books bestätigt

ahe Brüssel – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften anders besteuert werden dürfen als elektronisch verbreitete Ausgaben dieser Medien. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung stehe ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei gedruckten Publikationen nicht entgegen, urteilte der EuGH in Luxemburg. Die entsprechende EU-Mehrwertsteuerrichtlinie lasse dies unter bestimmten Bedingungen zu und sei in dieser Hinsicht gültig.Die Richter verwiesen darauf, dass dies auch eine Konsequenz der für den elektronischen Handel insgesamt geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung sei. Angesichts der fortwährenden Weiterentwicklungen in dieser Branche werde es nämlich als erforderlich angesehen, für diese digitalen Dienstleistungen “klare, einfache und einheitliche Regeln” aufzustellen, damit es Finanzbehörden und Unternehmen leichter haben. Würde zum Beispiel E-Books zum Herunterladen ein ermäßigter Steuersatz zugebilligt, müsste aufwendig geprüft werden, welche Produkte des elektronischen Handels dafür infrage kämen, argumentieren die Richter. Der EuGH war angerufen worden, nachdem in Polen der dortige Bürgerbeauftragte gegen die Ungleichbehandlung geklagt hatte. Das polnische Verfassungsgericht bat deshalb das Luxemburger Gericht um Auslegung des EU-Rechts.