Mitbestimmung

Betriebsratswahl bei VW ist ungültig

Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden einiger Teilnehmer Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW-Stammwerk Wolfsburg festgestellt und diese vorerst für unwirksam erklärt.

Betriebsratswahl bei VW ist ungültig

dpa-afx Wolfsburg

− Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden einiger Teilnehmer Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW-Stammwerk Wolfsburg festgestellt und diese vorerst für unwirksam erklärt. „Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich“, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Aus der Abstimmung im März war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen.

Wie ein Gerichtssprecher sagte, wurde von insgesamt neun Antragstellern unter anderem der Umgang mit der Briefwahl moniert. Auch der Umgang mit Briefwahlrückläufern wurde gerügt. Gegen die Entscheidung könne innerhalb eines Monats noch Beschwerde eingelegt werden.

Der Betriebsrat sprach von einer aus seiner Sicht überraschenden Entscheidung. Er werde in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung überprüfen zu lassen.