BGH begrenzt Auskunftsanspruch
dpa-afx Karlsruhe – Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss das Unternehmen lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben. Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Thomas Koch. (Az. I ZR 153/17) Geklagt hatte der Filmverleiher Constantin. Er wollte Schadenersatz von drei Nutzern, die 2013 und 2014 die Kinofilme “Parker” und “Scary Movie 5” bei Youtube eingestellt hatten. Dort wurden sie tausendfach abgerufen. Die Verantwortlichen verbargen sich hinter Decknamen. Constantin hatte mit einer Klage vor dem Landgericht keinen und vor dem Oberlandesgericht (OLG) teilweise Erfolg. Der Anwalt von Constantin hatte bei der Verhandlung im Oktober kritisiert, der Auskunftsanspruch laufe ins Leere. Youtube kenne weder die echten Namen noch die Anschriften.