BGH deutet Entlastung für VW bei Schadenersatz an
ste Hamburg – Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsauffassung, die der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Mai in seinem ersten Urteil zu den im September 2015 in den USA aufgedeckten Dieselabgasmanipulationen von Volkswagen äußerte (vgl. BZ vom 26. Mai), deutet sich nach einer Verhandlung zweier weiterer Klagen gegen den Wolfsburger Autobauer am BGH eine Entlastung für den Konzern bei den im Raum stehenden Schadenersatzzahlungen an.Durch den Nutzen einer hohen Fahrleistung mit einem manipulierten Motor könne der Schaden völlig aufgezehrt werden. “Der Käufer hat eine Gegenleistung für das bezahlte Geld bekommen und hatte eine Nutzungsmöglichkeit”, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats am BGH, Stephan Seiters, am Dienstag laut Nachrichtenagentur Reuters. Die vollständige Aufzehrung eventueller Ansprüche gegen VW sei “nicht zu beanstanden”. Im verhandelten Fall hatte der Käufer 2014 einen gebrauchten VW Passat mit Dieselmotor des Typs EA 189 mit einem Tachostand von 57 000 Kilometern erworben. Inzwischen wurde das Auto rund 255 000 Kilometer gefahren. Der BGH ließ weiter durchblicken, dass VW bei Schadenersatzzahlungen auf den zu erstattenden Kaufpreis des Fahrzeugs wohl keine Zinsen zahlen muss. In vergleichbaren Fällen hatten bereits Oberlandesgerichte überwiegend einen Anspruch auf Deliktzinsen verneint. Die Urteile will der BGH zu einem späteren, nicht genannten Zeitpunkt verkünden. (AZ: VI ZR 354/19 und 367/19)VW betonte, man sei bestrebt, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden. “Wir werden hier mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kläger zugehen, wir wollen die Justiz schnellstmöglich entlasten.” Der BGH hatte Ende Mai höchstrichterlich entschieden, dass VW Kunden in Deutschland Schadenersatz leisten muss. Das Verhalten hatte der Richter als “sittenwidrig” bezeichnet.