BGH verpflichtet zu Sanierung
dpa-afx Karlsruhe –
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung von Wohnungen mit einem Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen (Az. V ZR 225/20). Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden Eigentümer ebenso wenig von ihren Sanierungspflichten wie hohe Kosten, erklärte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Christina Stresemann. Nur Zerstörung durch punktuelle Ereignisse könne dafür Grund sein. Als Beispiele nannte sie Brände, Überflutungen und Explosionen. In manchen Fällen sind Schäden dann nicht versichert.
Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten. Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken gestärkt werde: Sie bekämen nicht nur grünes Licht. Sie blieben nach der Entscheidung auch nicht allein auf ihren Kosten sitzen. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssten sich daran beteiligen. Niemand könne sich wegen Sanierungsstaus rausmogeln, so der Immobilienverband Deutschland (IVD). Wie viele Fälle deutschlandweit von dem Urteil betroffen sind, ist unklar. „Schrottimmobilien gibt es viele“, sagte der stellvertretende IVD-Bundesgeschäftsführer Christian Osthus.