Bilanzierung gewinnt an Transparenz
Bilanzierung gewinnt an Transparenz
Standardsetzer IASB will Investoren verlässlichere Finanzdaten verschaffen
swa Frankfurt
Anpassungen in der internationalen Rechnungslegung sollen Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung verbessern. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat nach jahrelanger Vorbereitung seinen neuen Standard IFRS 18 vorgelegt, der Angaben in der Ertragsrechnung neu klassifiziert und gliedert. Zudem sollen die Unternehmen im Lagebericht künftig detaillierter die Bereinigung von Kennzahlen um Sondereinflüsse aufschlüsseln.
Die neuen Regelungen sind erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Betroffen sind alle Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren.
Bedeutende Änderung
Der IASB zielt mit dem 2016 gestarteten Projekt darauf ab, im Jahresabschluss mehr Informationen über die Leistungsfähigkeit von Unternehmen offenzulegen. Das soll die Kommunikation der Emittenten mit den Investoren verbessern. Der neue IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ soll die Aussagefähigkeit der Finanzberichterstattung insgesamt erhöhen, indem Aufwands- und Ertragspositionen neu gegliedert und kategorisiert werden. Auch werden Wahlrechte stringenter geregelt. Anstoß für den neuen Standard gaben Bedenken aus dem Kreis der Anleger, wonach die Konzerne zu viele Gestaltungsmöglichkeiten in ihren Zahlenwerken nutzen können.
Der IFRS 18 steht nach den Worten von IASB-Chair Andreas Barckow für die „bedeutendste Änderung in der Finanzberichterstattung seit Einführung der internationalen Bilanzierung nach IFRS vor mehr als 20 Jahren“. Der neue Standard liefere Investoren tiefere Informationen über die finanzielle Performance von Unternehmen und ermögliche eine konsistente Analyse der Jahresabschlüsse.
Neue Zwischensummen
Der IFRS 18 legt fest, in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung künftig die Aufwands- und Ertragsposten in die Kategorien „Operativ“, „Investition“ und „Finanzierung“ zu gliedern. Zudem müssen Zwischenresultate in der Ertragsrechnung ausgewiesen werden – ein operatives Ergebnis (Betriebsergebnis) sowie ein Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern.
Die Bilanzierung wird für Unternehmen deutlich aufwändiger
Der neue Standard IFRS18 fordert im Konzernabschluss Anpassungen in Ertragsrechnung und Lagebericht. Änderungen in den Prozessen und IT-Systemen sind für die Unternehmen nicht zu unterschätzen, warnt Verena Glutting, Bilanzierungsexpertin von PwC.