Bilanzpolizei hat wenig Stammkundschaft
swa Frankfurt – Wer einmal von der Bilanzpolizei verhaftet wurde, wird in der Regel nicht rückfällig. Nach Beobachtung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) korrigiert die große Mehrzahl der Unternehmen, bei denen Mängel in der Rechnungslegung festgestellt wurden, die Fehler im nachfolgenden Abschluss. Gelegentlich wird allerdings auch die Flucht ins Delisting oder den Freiverkehr gesucht, so dass man sich dem Zugriff der Prüfstelle entzieht. Werden Fehler nicht behoben, wird eine neue Prüfung veranlasst, erklärt Vizepräsidentin Bettina Thormann im Pressegespräch.Im vergangenen Jahr ist die Fehlerquote mit 15 % in etwa konstant geblieben. Die Delinquenten zeigten sich einsichtig, so dass alle die Vorwürfe akzeptierten. DPR-Präsident Edgar Ernst hält die Zustimmungsquote von 100 % für eine Besonderheit, die man vermutlich nicht dauerhaft halten kann.Die Fehlerquellen sind mit den Vorjahren vergleichbar und zeigen, dass vor allem kleinere Unternehmen, die keinem Börsenindex angehören, Probleme mit der Anwendung der IFRS-Standards haben, wenn es um die Abbildung komplexer Geschäftsvorfälle geht. Zudem sind Angaben in Anhang und Lagebericht manchmal unzureichend. Gelegentlich gibt es auch denkwürdige Fehler, wenn etwa ein chinesisches Unternehmen Leasing-Anzahlungen aktiviert, es sich aber bei genauem Hinsehen um Kosten für die Umsiedlung von Bewohnern auf einem Grundstück handelt, das die Firma im Reich der Mitte anzumieten gedenkt.Die Prüfstelle gibt in ihrer präventiven Arbeit zahlreiche Hinweise für die Rechnungslegung, um auf mögliche Schwachstellen in künftigen Abschlüssen hinzuweisen. Häufig wurde der Zeigefinger gehoben, um auf Defizite in Prognoseberichten aufmerksam zu machen. In den Vorhersagen sei oft nicht zu erkennen, welche Leistungsindikatoren das Unternehmen für relevant hält und welche Erwartungen an diese geknüpft werden, erklärt Thormann. Darüber hinaus werde die Prognose mancherorts nicht für die einzelnen Segmente aufgefächert. Wenn es Unterschiede gebe, müsse man hier differenzieren. Oft sei auch nicht erkennbar, auf welchen wesentlichen Annahmen die Prognose basiert, moniert Thormann.Auch die Darstellung des Abschlusses ist Thema in Hinweisen der Prüfstelle. So werde manchmal in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung mit Nicht-IFRS-Größen gearbeitet, was dann in Ordnung sei, wenn die Bereinigungen aus den IFRS-Angaben abgeleitet werden könnten. Eine Sammelzeile “Bereinigungen” reiche dagegen nicht aus.Die Prüfungsschwerpunkte für 2018 wurden bereits im Herbst festgelegt (vgl. BZ vom 24.11.2017). Unter die Lupe nehmen wird man unter anderem Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, die Darstellung bereinigter Ertragskennzahlen, Unternehmenszusammenschlüsse und die Anhangangaben über neue Bilanzstandards. InformationsdefizitDPR-Präsident Ernst weist darauf hin, dass sein Haus erstmals einer Peer Review durch die EU-Marktaufsichtsbehörde ESMA unterzogen wurde. Darin sei der deutschen Bilanzpolizei ein gutes Zeugnis ausgestellt worden. Empfohlen worden sei jedoch, die Prüfergebnisse für Investoren informativer zu gestalten. Ernst sieht sich hier durch gesetzliche Vorgaben gebunden, will das Thema aber im Gespräch mit dem zuständigen Ministerium aufnehmen.