Bilanzpolizei knöpft sich Goodwill vor

Prüfstelle für Rechnungslegung schaut sich 2020 Tests auf Werthaltigkeit an

Bilanzpolizei knöpft sich Goodwill vor

swa Frankfurt – Fehler in der Bilanzierung von Firmen- und Geschäftswerten nach Übernahmen sind für die Bilanzpolizei seit Jahren ein Dauerbrenner. Nachdem bilanzierter Goodwill nicht mehr ratierlich abgeschrieben wird, haben sich in den Konzernbilanzen oft hohe Posten dieser immateriellen Vermögenswerte angesammelt. Da dort besonders in konjunkturell schwierigen Zeiten hohe Risiken schlummern können, will die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung im kommenden Jahr gezielt hinschauen. Das Thema ist eines von fünf Prüfungsschwerpunkten für 2020. In vielen Abschlüssen ist Goodwill der größte Posten auf der Aktivseite, oft übersteigt er den Wert des Eigenkapitals, gibt Bettina Thormann, Vizepräsidentin der Prüfstelle, zu bedenken. Unter die Lupe nehmen will die Enforcement-Einrichtung den verlangten Wertminderungstest auf Geschäfts- oder Firmenwerte, aber auch auf Marken. Dabei geht es unter anderem um die adäquate Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und um die Plausibilität bei der Ermittlung des Nutzungswerts. Im Fokus stehen aber auch die Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung nach dem Standard IFRS 16 auf den Impairmenttest.Fehlerveröffentlichungen aus dem laufenden Jahr zeigen das Goodwill-Problem. So hat der Münchner IT-Dienstleister Allgeier Mängel in der Kaufpreisallokation anzeigen müssen. Aus Sicht der Prüfstelle war zum Beispiel die Bewertung des Kundenstamms zu hoch, weil das Unternehmen “die Annahmen zu den geplanten Umsätzen und zur geplanten Ergebnismarge nicht plausibel abgeleitet” habe. Die zur DZ-Bank-Gruppe gehörende DVB Bank musste auf Veranlassung der Prüfstelle einräumen, dass im Abschluss 2016 knapp 60 Mill. Euro Geschäfts- oder Firmenwert hätten ergebniswirksam wertberichtigt werden müssen. Bei dem Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheit “Shipping” sei der Nutzungswert “auf Basis nicht sachgerechter Annahmen und methodischer Fehler bei der Ermittlung der zukünftigen Cash-flows” zu hoch ermittelt worden. Der Verkehrsfinanzierer hatte für 2016 infolge der Schifffahrtskrise einen Konzernfehlbetrag von 135 Mill. Euro vor Steuern gezeigt.Zweiter nationaler Prüfungsschwerpunkt der Bilanzpolizei im kommenden Jahr ist der Konzernlagebericht. Dabei steht im Mittelpunkt, ob Konzerne die Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage adäquat abbilden. Transparenz wird hier auch verlangt mit Blick auf die Leistungsindikatoren und Financial Covenants.Drei Prüfungsschwerpunkte sind auf europäischer Ebene festgelegt und im Oktober veröffentlicht worden. Hier geht es um die Anwendung des neuen Standards zu Leasingbilanzierung und die notwendigen Angabepflichten. Im Fokus steht zudem die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 bei Kreditinstituten und die Anwendung des neuen IFRS 15 zur Umsatzrealisierung bei Nichtfinanzinstituten. Der dritte Punkt betrifft Aspekte der Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12.