BlackRock korrigiert Stimmrechtsmeldungen
ab Düsseldorf – Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock muss reihenweise Stimmrechtsmeldungen an deutschen Unternehmen korrigieren. Die Revision der Stimmrechtsmeldungen, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht wurde, sei erforderlich geworden, da BlackRock das Verfahren zur Ermittlung der korrekten Stimmrechtshöhen bei den diversen Gesellschaften unter die Lupe genommen habe, wie das Unternehmen mitteilt.Im Mittelpunkt der Korrekturen geht es um den Aktienbesitz, der über Finanzinstrumente zuzurechnen ist. Deren Veröffentlichung ist in § 25 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt und wurde bislang offenbar weitgehend ignoriert. Das Unternehmen betont ausdrücklich, dass die Korrektur zu keinen gravierenden Veränderungen bei den Stimmrechten an einzelnen Unternehmen führe und sich auch an der Investmentstrategie nichts ändere. Die Sammelkorrektur diene der Transparenz. Gemäß der Liste sind 48 börsennotierte Unternehmen – von A wie Adidas bis zu U wie United Internet – betroffen.Die größten Abweichungen gibt es bei einer Handvoll Unternehmen, bei denen BlackRock neben den unmittelbaren und mittelbaren Zurechnungen gemäß § 21/22 WpHG auch Finanzinstrumente hält. U. a. ist das bei Allianz, BASF, Deutscher Bank, Deutscher Börse, K+S und Siemens der Fall. Bei diesen Blue Chips hatte BlackRock zuletzt Anteilshöhen von knapp über 5 % gemeldet, tatsächlich hält der Vermögensverwalter inklusive der über Finanzinstrumente zuzurechnenden Aktien aber jeweils mehr als 12 %. Da der Anteil der über Finanzinstrumente gehaltenen Aktien maßgeblich mit dem (un-)mittelbaren Aktienbesitz korrespondiert, scheint es sich um eine Absicherung der Engagements zu handeln. Die BaFin werde den Vorgang auf mögliche Stimmrechtsverletzungen hin überprüfen, sagte eine Sprecherin.