Bosch muss in Abgasprozess wohl Unterlagen vorlegen
igo Stuttgart – Der Zulieferkonzern Bosch kann sich in einem Verfahren im Zusammenhang mit dem VW-Abgasbetrug nach vorläufiger Auffassung des Landgerichts Stuttgart nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Demnach muss Bosch Richter Fabian Richter Reuschle zufolge wohl zahlreiche Dokumente zur juristischen Aufklärung vorlegen. Darunter E-Mail-Verkehr zwischen Mitarbeitern von Bosch und Audi sowie einen Brief, in dem Boschs Rechtsabteilung eine Haftungsfreistellung von VW eingefordert haben soll. Eine Entscheidung darüber wurde bei dem Gerichtstermin am Mittwoch jedoch noch nicht gefällt. Hintergrund der Verhandlung ist eine Klage privater und institutioneller VW-Anleger gegen die VW-Hauptaktionärin Porsche SE. In diesem Verfahren hatte das Gericht jüngst unter anderem den früheren VW-Chef Martin Winterkorn als Zeugen geladen (vgl. BZ vom 9. Juni). Die Kläger werfen VW und der SE vor, den Kapitalmarkt zu spät über den Betrug informiert zu haben. Ihre Rechtsvertreter hatten die Dokumente von Bosch angefordert, da sie in ihnen Belege dafür vermuten. Bosch, die VW mit Software beliefert hatte, verweigerte die Unterlagen bisher mit Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht, Geheimhaltungsvereinbarungen mit VW sowie mögliche wirtschaftliche Schäden durch die Offenlegung. Richter Reuschle hält die Argumentation seiner vorläufigen Einschätzung zufolge für nicht valide. Als realwirtschaftlichem Zulieferer könne Bosch etwa eine mögliche Marktmanipulation nicht angelastet werden. Damit könne sich Bosch in dieser Sache nicht selbst belasten.