Britische Fahrer bekommen Status als Mitarbeiter
dpa-afx San Francisco/London
Mehr als 70000 Uber-Fahrer in Großbritannien können künftig mit Mindestlohn, bezahltem Urlaub und anderen Arbeitgeberleistungen rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit und einer Schlappe vor dem Obersten Gericht kündigte die US-Firma an, britische Fahrer nicht mehr als eigenständige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter zu behandeln.
Die Frage, welchen Status Fahrer arbeitsrechtlich haben und welche Leistungen sie erhalten, ist entscheidend für das Geschäftsmodell des US-Konzerns. Uber und Konkurrenten wie Lyft stufen Fahrer traditionell als ungebundene Vertragspartner ein, was Geld für Arbeitgeberverpflichtungen wie Mindestlohn, bezahlte Überstunden oder Krankheitstage spart. Uber verweist aber auch darauf, dass diese Praxis den Fahrern zeitliche Flexibilität und die Möglichkeit gibt, parallel für Konkurrenten wie Lyft tätig zu sein.
Der Londoner Supreme Court urteilte im Februar, dass Uber die Fahrer in Großbritannien nicht als eigenständige Unternehmer betrachten kann. Uber argumentierte zunächst, dabei gehe es um wenige Fahrer, die die App 2016 nutzten. Auch jetzt machte das Unternehmen klar, dass die neue Einstufung als „Worker“ nach britischem Recht keinen Angestelltenstatus bedeute. So haben die Fahrer zwar Anrecht auf Mindestlohn, bezahlte Urlaubstage und Pensionszuschüsse, aber keine vollen Arbeitnehmerrechte, die etwa Elternzeiten oder Abfindungszahlungen umfassen.
Zudem garantiert Uber den Mindestlohn nur für die Zeit zwischen der Annahme eines Auftrags bis zum Ausstieg des Passagiers. Das könnte für weiteren Streit sorgen. Einer der Wortführer der Klage kritisierte die Lösung. Das bedeute, dass es für 40 bis 50% der Arbeitszeit kein Geld geben werde. Der britische Mindestlohn ist nach Altersgruppen gestaffelt und wird zum 1. April auf bis zu 8,91 Pfund pro Stunde angehoben. Uber betont, die Fahrer verdienten während der Auftragszeit im Schnitt 14 Pfund pro Stunde.