Dieselskandal

Brüssel fordert VW erneut zu Entschädigung auf

Eine entsprechende Erklärung veröffentlicht die EU-Kommission zusammen mit nationalen Verbraucherschützern sechs Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals.

Brüssel fordert VW erneut zu Entschädigung auf

ahe/ste Brüssel/Hamburg

Sechs Jahre nach Aufdeckung des Dieselskandals hat die EU-Kommission den Volkswagen-Konzern noch einmal öffentlich zu Entschädigungszahlungen aufgefordert – auch für Betroffene außerhalb von Deutschland. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die Brüsseler Behörde zusammen mit nationalen Verbraucherschützern im Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC).

EU-Justizkommissar Didier Reynders kritisierte, Volkswagen sei noch immer nicht bereit, mit Verbraucherschützern angemessene Lösungen für geschädigte Autofahrer in anderen europäischen Ländern auszuarbeiten, obwohl es nach dem Dieselskandal zahlreiche Urteile gegen den Konzern gegeben habe. Reynders veröffentlichte auch einen Brief, den er in dieser Angelegenheit bereits im vergangenen Jahr an VW-Vorstandschef Herbert Diess geschrieben hatte. Die EU-Kommission habe mehrfach versucht, darüber mit Volkswagen zu sprechen, aber keine positive Antwort bekommen, beklagte der EU-Kommissar.

„Das ist eine Frage des Vertrauens“, sagte Reynders der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies auf den Vergleich in Deutschland, bei dem sich Verbraucherschützer und Volkswagen darauf geeinigt haben, je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6250 Euro an die Kunden zu zahlen. In den Niederlanden und Italien hätten Gerichte den Verbrauchern rund 3000 Euro zugesprochen, sagte Reynders. VW solle nun ein klares Signal an die Kunden in anderen Ländern senden, dass man sie in einem ähnlichen Rahmen entschädige.

Die Brüsseler Kommission rief den Wolfsburger Konzern dazu auf, Kontakt zu den Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten aufzunehmen, „die noch Entschädigung suchen, um angemessene Lösungen zu finden und dieses Kapitel zu schließen“. So könne weiterer jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden. Alternativ könne VW sich mit dem gleichen Ziel an die CPC-Behörden werden.

Wolfsburg bekräftigt Position

Volkswagen verwies in einer Stellungnahme auf die rechtliche Position des Konzerns, die unverändert gelte und „Herrn Reynders gut bekannt“ sei. Bei Europas größtem Autobauer wird gerätselt, weshalb die Kommission ihre bereits aufgestellte Forderung nun öffentlich wiederholt hat. Nach dem im Frühjahr vorigen Jahres mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vereinbarten außergerichtlichen Vergleich, der nach einer Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen zu einer Entschädigung von mehr als 240000 Dieselfahrern in Deutschland über insgesamt etwa 750 Mill. Euro führte, hatte der Autobauer zum Appell aus Brüssel erklärt, den Kunden sei kein Schaden entstanden, da alle Autos im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien. Per Update seien die allermeisten Fahrzeuge in Europa nachgerüstet worden. Nach wie vor würden sie von Hunderttausenden Kunden täglich gefahren.

Der Dieselskandal hat bislang zu Belastungen für Volkswagen von insgesamt mehr als 32 Mrd. Euro geführt. Der Großteil entfällt auf Straf- und Entschädigungszahlen in Nordamerika. Anleger zeigten sich von dem erneuten Aufruf der Kommission unbeeindruckt: Die VW-Vorzugsaktie gab am Dienstag – weniger stark als der Dax – um 0,7% auf 190,00 Euro nach.