Deutscher Kohleausstieg

Brüssel nimmt Entschädigungen an RWE und Leag unter die Lupe

Die geplanten milliardenschweren Entschädigungszahlungen an die Braunkohleverstromer RWE und Leag werden von der EU-Wettbewerbsbehörde einer vertieften Prüfung unterzogen.

Brüssel nimmt Entschädigungen an RWE und Leag unter die Lupe

ahe Brüssel

Die EU-Wettbewerbsbehörde hat eine vertiefte Prüfung der geplanten Entschädigungszahlungen für den geplanten Braunkohle-Ausstieg in Deutschland eingeleitet. Wie die EU-Kommission mitteilte, soll überprüft werden, ob die insgesamt 4,35 Mrd. Euro, die RWE für eine vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke im Rheinland und Leag für ihre Anlagen in der Lausitz erhalten sollen, mit den Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies darauf, dass der geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung zwar im Einklang mit den europäischen Klimazielen stehe. Es sei aber sicherzustellen, dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt wird, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werde.

Frage der Angemessenheit

„Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen“, so Vestager.

Die Bundesregierung, die die Ausstiegspläne in Brüssel zur Genehmigung eingereicht hatte, bekommt nun erst einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Entschädigung von 2,6 Mrd. Euro für RWE und 1,75 Mrd. Euro für Leag war vorgesehen für entgangene Gewinne, da die Betreiber den Strom für die entsprechenden Jahre nicht mehr am Markt verkaufen können, und zudem für zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die frühere Stilllegung entstehen. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde stuft die geplanten Zahlungen – zumindest vorläufig – als staatliche Beihilfen ein und äußerte „Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften“. In erster Linie geht es dabei um die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen.

Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben Zweifel, ob die Entschädigung für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichten, „als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden“ könne. Sie äußert auch Bedenken hinsichtlich einiger Inputparameter des verwendeten Modells zur Berechnung dieser Gewinne – insbesondere bei den angesetzten Brennstoff- und CO2-Preisen. Auch die Ausgleichsberechnungen für zusätzliche Tagebaufolgekosten will die Brüsseler Behörde nicht unbedingt mitgehen.

Im Zuge des Kohleausstiegs hatte der Bundestag Mitte Januar einen von der Bundesregierung geschlossenen Vertrag mit den Braunkohlebetreibern gebilligt. Danach soll das letzte Kraftwerk aus Klimaschutzgründen spätestens 2038 abgeschaltet werden.

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