Regulierung

Brüssel will KMU-Definition nicht anpassen

Die EU-Kommission spricht sich gegen eine erneute Anpassung der europaweit einheitlichen Definition von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) aus. Dies geht aus einer Evaluation der Behörde hervor, die der Börsen-Zeitung vorliegt.

Brüssel will KMU-Definition nicht anpassen

ahe Brüssel

Die EU-Kommission spricht sich dagegen aus, die europaweit einheitliche Definition von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) noch einmal anzupassen. Dies geht aus einer knapp 100 Seiten starken Evaluation der Behörde hervor, die der Börsen-Zeitung vorliegt. „Die KMU-Definition ist nach wie vor relevant, für ihren Zweck geeignet und hat sich als wirksam erwiesen, diejenigen Unternehmen zu identifizieren, die aufgrund ihrer Größe am stärksten mit Nachteilen konfrontiert sind“, lautet das Fazit.

Damit können sich nicht noch weitere Mittelständler auf Regulierungserleichterungen freuen, die durch eine Anhebung der Schwellenwerte möglich würden. Für KMU gibt es in vielen EU-Gesetzgebungen einfachere Anforderungen oder Ausnahmen. Nach der aktuellen Definition hat ein kleines Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Umsatz von höchstens 10 Mill. Euro. Bei einem mittelgroßen Betrieb erhöhen sich diese Schwellen auf 250 Mitarbeiter und 50 Mill. Euro Umsatz.

Aus dem EU-Parlament kam eine erste enttäuschte Reaktion: Angesichts der erheblichen Anforderungen, die nicht zuletzt durch die Green-Deal-Gesetzgebung auf viele Unternehmen zukommen, gäbe es nach Ansicht des CSU-Abgeordneten Markus Ferber durchaus gute Gründe, hier weiter zu differenzieren und die einschlägigen Schwellenwerte anzuheben. „Es wäre angemessen, in der europäischen Gesetzgebung stärker nach der Leistungsfähigkeit kleinerer Unternehmen zu differenzieren“, betonte er. Wenn es um die Belange des Mittelstands gehe, habe die EU-Kommission „leider völlig ihren Kompass verloren“, so Ferber.