Brüssel setzt sich in Sachen Post-Beihilfen durch
wb Frankfurt – Die Bundesrepublik hat bei Beihilfen für die Deutsche Post gegen EU-Recht verstoßen. Das geht aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hervor (Rechtssache C-674/13). Die Bundesregierung habe bei Paketdiensten der Post für Unternehmen nicht die von der EU-Kommission verlangten Ermittlungen zur Marktabgrenzung vorgenommen, rügen die Richter in Luxemburg. Sie äußern sich aber nicht über mögliche Rückzahlungen von Beihilfen durch das Bonner Brief- und Logistikunternehmen. Aus der Entscheidung leiten sich keine neuerlichen Belastungen für den Dax-Konzern ab. Die Aktie reagierte denn auch nicht auf das Urteil.Die EU-Kommission hatte in ihrer Beihilfeentscheidung aus dem Jahr 2012 die Höhe der strittigen Beihilfen nicht festgesetzt, den Umfang zunächst jedoch in einer Spanne zwischen 500 Mill. und 1 Mrd. Euro erwartet. Die schließlich auf Basis der Entscheidung von der Bundesregierung festgesetzte und von der Deutschen Post fristgerecht gezahlte Summe belief sich auf 298 Mill. Euro. Hinzu kamen als Konsequenz aus der Kommissionsentscheidung zwischenzeitlich rund 20 Mill. Euro für 2013, 15 Mill. für 2014 und 20 Mill. Euro für das laufende Jahr zum Ausgleich unterstellter Vorteile, die vorsorglich an den Bund gezahlt wurden, solange das anhängige Gerichtsverfahren dazu noch nicht rechtskräftig entschieden ist.Die Europäische Kommission hatte die Berechnung der Beihilferückforderung durch die Bundesregierung bislang noch nicht abschließend akzeptiert und dazu im Dezember 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. In diesem Verfahren gegen die Bundesrepublik ging es um die verfahrenstechnisch vorgelagerte Frage der korrekten Berechnung der Rückforderungssumme. Die Kommission hat beklagt, dass es Berlin pflichtwidrig unterlassen habe, eine eigene Abgrenzung des Geschäftskundenpaketmarktes vorzunehmen. Diesem Anliegen ist der Bund inzwischen nachgekommen: Die Bundesnetzagentur hat im März 2015 diesen Markt definiert. Dies entspricht nach Lesart der Post dem der Berechnung der Rückzahlung zugrunde gelegten Verständnis. “Wir betrachten diesen Teil des Rechtsstreits damit als erledigt, denn der Beihilfebeschluss der Kommission wurde damit vollständig umgesetzt. Mit weiteren Nachzahlungen rechnen wir daher nicht”, sagte ein Sprecher auf Anfrage.Bundesregierung und Post hatten wiederum gegen den Beschluss der EU-Kommission vor dem EuGH geklagt. Die Urteile stehen noch aus. In der ersten Instanz, dem Gericht der EU, ist mit einer Verfahrensdauer von drei bis fünf Jahren zu rechnen, ein Urteil dürfte 2015 bis 2017 fallen. Sollte sich der Gerichtshof der EU als zweite Instanz damit befassen, wird damit gerechnet, dass sich die Sache bis 2019 hinzieht.2007 hatte die EU-Europäische Kommission das Beihilfeverfahren eröffnet und gelangte Anfang 2012 zur Schlussfolgerung, dass die Berücksichtigung der Beamtenpensionslasten bei behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur zu einer rechtswidrigen Beihilfe für die Post geführt habe. Diese Entscheidung entbehrt laut Post jeglicher Grundlage.—– Wertberichtigt Seite 8