Netzneutralität

Bundesnetzagentur mahnt Telekom und Vodafone ab

Frankfurt – Die Bundesnetzagentur hat die Vermarktung der sogenannten „Zero-Rating-Optionen“ von Deutscher Telekom und Vodafone untersagt. Außerdem müssten Altverträge mit Bestandskunden beendet werden, teilte die Behörde mit. Bei den beiden...

Bundesnetzagentur mahnt Telekom und Vodafone ab

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Frankfurt – Die Bundesnetzagentur hat die Vermarktung der sogenannten „Zero-Rating-Optionen“ von Deutscher Telekom und Vodafone untersagt. Außerdem müssten Altverträge mit Bestandskunden beendet werden, teilte die Behörde mit. Bei den beiden Tarifoptionen, die als „Stream­On“ bzw. „Vodafone Pass“ angeboten werden, handelt es sich um Sonderregelungen bei der Internetzugangsgeschwindigkeit für Streaming-Produkte wie Musik oder Video. Die hier verbrauchte Bandbreite wird in diesen Verträgen nicht auf das Gesamtvertragsvolumen angerechnet. Damit sind preislich attraktive Angebote vor allem für junge Kunden möglich, die sonst wegen erhöhter Übertragungsraten teure Volumentarife wählen oder verbrauchsabhängige Zahlungen leisten müssten.

Die Bundesnetzagentur begründete das Aus für die Tarifoptionen mit dem Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität. Es besteht global in zahlreichen Ländern und besagt, dass alte Inhalte gleichgestellt sein müssen und gesonderte Tarifoptionen dafür nicht zulässig sind. Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 bereits entschieden, dass die Zero-Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar seien.

Die Unternehmen, die die Entscheidung kritisiert hatten, müssen die Vermarktung nun bis zum 1. Juli einstellen. Altverträge können bis Ende März 2023 weiterlaufen. Für den Markt rechnet die Bundesnetzagentur mit positiven Auswirkungen. Es sei zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen werde.

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