GESETZGEBUNGSVERFAHREN

Bundestag prüft weitere Entlastung

wf - Der Bundestag drückt bei der Novelle zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Unternehmensbilanzen aufs Tempo. Schon in der nächsten Sitzungswoche soll der Gesetzentwurf am 18. oder 19. Februar abschließend gelesen werden. Damit kann der als...

Bundestag prüft weitere Entlastung

wf – Der Bundestag drückt bei der Novelle zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Unternehmensbilanzen aufs Tempo. Schon in der nächsten Sitzungswoche soll der Gesetzentwurf am 18. oder 19. Februar abschließend gelesen werden. Damit kann der als eilbedürftig eingestufte Entwurf den Bundesrat am 26. Februar erreichen und zügig in Kraft treten. Die nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierenden Unternehmen dürfen somit die entlastende Neuregelung noch für die Abschlüsse 2015 anwenden.Der federführende Rechtsausschuss hat die öffentliche Anhörung von Experten am nächsten Montag auf die ungewöhnlich späte Zeit von 19 Uhr angesetzt. Dies macht ebenfalls den Zeitdruck deutlich, unter dem das Vorhaben steht. Der Ausschuss muss am 17. Februar entscheiden, damit der Zeitplan hält. Druck auf die RegierungDas Problem steigender Pensionsrückstellungen in den Unternehmensbilanzen durch die Niedrigzinsphase liegt im politischen Berlin indessen schon lange auf dem Tisch. Im Juni 2015 hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, die Regelung kurzfristig zu überprüfen und gegebenenfalls einen Vorschlag zu unterbreiten. Noch im Dezember war die Bundesregierung intern mit der Abstimmung beschäftigt. Der für Bilanzierungsfragen zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte – unterstützt von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) – eine Verlängerung der Frist zur Berechnung des Abzinsungszinssatzes von derzeit sieben auf zwölf Jahre vorgeschlagen, um den Durchschnittszins zu drücken. Ende Januar beschloss das Bundeskabinett schließlich eine Verlängerung auf zehn Jahre. Die Wirtschaft hatte gleich klargemacht, dass ihr dies zu kurz ist, und 15 Jahre verlangt. Die SPD sah ihren Widersacher in Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sorgen um das Steueraufkommen muss sich dieser aber nicht machen, da es nur um eine Entlastung in der Handelsbilanz, nicht in der Steuerbilanz geht.Änderungen am Entwurf sind wahrscheinlich. Die Unionsfraktion plädiert für einen Betrachtungszeitraum von zwölf oder 15 Jahren. Ihr Berichterstatter, Heribert Hirte, will zudem eine unbürokratische Lösung für die Unternehmen bei der geplanten Ausschüttungssperre: Damit bleibt der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Recht dem Unternehmen erhalten. Die SPD hatte ohnehin zwölf Jahre angeregt. Bei den Grünen stößt die Operation indessen auf Unverständnis. Deren finanzpolitischer Sprecher, Gerhard Schick, sieht darin nur eine Verschiebung des Problems, keine Lösung.