Corporate Governance

BVI räumt virtueller HV wenig Chancen ein

Die Ampel-Koalition hat aus Sicht des Fondsverbands das Fragerecht der Aktionäre im Gesetz zur Online-Hauptversammlung übermäßig eingeschränkt, das Format werde nicht die Akzeptanz der Anleger finden.

BVI räumt virtueller HV wenig Chancen ein

swa Frankfurt

Der BVI hält die Nachbesserungen im Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen (HV) für unzureichend. Der Fondsverband bemängelt, dass das Fragerecht der Aktionäre mit dem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf aus seiner Sicht unangemessen eingeschränkt wurde. Wenn das Unternehmen verlange, dass Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen sind, seien die Aktionäre auf diesen Weg festgelegt, moniert Timm Sachse, Corporate-Governance-Experte des BVI: „Die Aktionäre werden gezwungen, die Fragen im Vorfeld zu stellen.“ Den Änderungsantrag der Ampel hat der Rechtsausschuss am Mittwoch gebilligt.

Zudem habe die Koalition nach Meinung des BVI „auf den letzten Metern“ noch veranlasst, die Beschränkung der Fragenzahl in der Zeit vor der virtuellen Hauptversammlung zu präzisieren. Dass der Regierungsentwurf vorgesehen hatte, die Anzahl der Fragen pro Aktionär zu begrenzen, war aus Sicht des BVI „völlig in Ordnung“, sagt Sachse. Nun könnten die Unternehmen aber auch eine Gesamthöchstzahl an zulässigen Fragen „für das Vorfeld“ festlegen. „Das kann dazu führen, dass einzelne Aktionäre weder im Vorfeld noch während der Veranstaltung mit ihren Fragen zum Zuge kommen“, meint der BVI-Vertreter.

Im Änderungsantrag wird in der Begründung erläutert, von einer Angemessenheit der Beschränkung des Fragerechts sei dann auszugehen, wenn sich die Begrenzung der Fragenzahl grundsätzlich an der in den vergangenen (virtuellen) Hauptversammlungen durchschnittlich eingereichten Fragen orientiere, sofern sich die Tagesordnungspunkte weitgehend entsprächen.

Aus Sicht des BVI ist damit anders als beabsichtigt keine Rechtssicherheit geschaffen worden, sondern das Gegenteil. „Da wurde ein Eigentor geschossen. Kein Aktionär wird für das virtuelle Format votieren, wenn er damit rechnen muss, dass er seine Fragen nicht stellen kann und er keine Antworten bekommt“, warnt Sachse. Insbesondere für Fondsgesellschaften, die treuhänderisch dazu verpflichtet seien, sich auf der Hauptversammlung einzubringen, sei das nicht akzeptabel. Unternehmen müssten auch damit rechnen, dass Aktionäre klagen, wenn ihre Fragen nicht beantwortet würden.

Unklar sei auch, wie das Fragerecht auf einzelne Anleger verteilt werde, wenn der Fragendeckel überschritten werde – fallen einzelne dann ganz raus oder wird ratierlich zugeteilt?, gibt Sachse zu bedenken.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.