Cookies erfordern aktive Zustimmung

Börsen-Zeitung, 2.10.2019 swa Frankfurt - Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (C-673/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber für...

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swa Frankfurt – Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (C-673/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber für ein Gewinnspiel bei der Einwilligung zur Benutzung von Cookies ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Damit werde eine Zustimmung nicht wirksam erteilt, meint der EuGH. Das Urteil entspricht den von den Aufsichtsbehörden aufgestellten Grundsätzen, erklärt Martin Pflüger, Partner der Kanzlei Hogan Lovells. Es sei davon auszugehen, dass die deutschen Datenschutzbehörden ihre im März verabschiedete Position zu einer schärferen Regulierung des Webtrackings nun aktiv vollstrecken würden, erwartet Christoph Ritzer von der Kanzlei Norton Rose Fulbright.