Veranstaltungsbranche

Dämpfer für CTS vor Gericht

Der von der Coronakrise gebeutelte Tickethändler CTS Eventim hat im Streit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen um die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für in der Pandemie abgesagte Veranstaltungen einen Rückschlag erlitten. Das...

Dämpfer für CTS vor Gericht

Reuters/sck München

Der von der Coronakrise gebeutelte Tickethändler CTS Eventim hat im Streit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen um die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für in der Pandemie abgesagte Veranstaltungen einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht München erklärte eine Klausel für unwirksam, in der das Unternehmen eine Erstattung der Vorverkaufsgebühr bei der Absage oder Verlegung von Konzerten pauschal ausgeschlossen hatte. Zumindest in den Fällen, in denen CTS die Tickets auf Kommissionsbasis vertreibe, benachteilige die Klausel die Kunden in unangemessener Weise, so das Urteil. Das bedeute aber nicht, dass jeder Kunde Anspruch auf Rückerstattung der Vorverkaufsgebühren habe, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Aktie des MDax-Mitglieds büßte zeitweise 0,4% auf 59,74 Euro ein.