Daimler gewinnt im Kältemittelstreit
Daimler hat im Kältemittelstreit mit Frankreich einen wichtigen Sieg errungen. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der Staatsrat, ordnete in einer einstweiligen Verfügung an, den Zulassungsstopp für die Kompaktmodelle von Mercedes binnen zwei Tagen wieder aufzuheben.wü Paris – Daimler hat in Frankreich wieder freie Fahrt, nachdem der Staatsrat im Kältemittelstreit zugunsten des Stuttgarter Autobauers entschieden und eine Aufhebung des Zulassungsstopps für bestimmte Fahrzeuge verfügt hat. Die sozialistische Regierung hatte den Zulassungsstopp für die Modelle der Klassen A, B, CLA und SL Mitte Juni erlassen, da Daimler statt des seit Januar in Europa vorgeschriebenen Kühlmittels R1234YF weiterhin das alte Kühlmittel R134a verwendet, das deutlich klimaschädlicher ist. Der deutsche Autobauer argumentiert, dass das neue Kühlmittel jedoch gefährlicher als das alte sei, da es bei Unfällen zu Bränden führen könne. Das Verwaltungsgericht Versailles gab Daimler Mitte Juli Recht und hob den Zulassungsstopp wieder auf. Doch das französische Umweltministerium berief sich daraufhin auf eine Schutzklausel der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007, die ein Zulassungsverbot von Fahrzeugen ermöglicht, wenn diese “ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden”. Daimler hatte deshalb Anfang August den Staatsrat eingeschaltet.Es bestünden ernste Zweifel an der Zulässigkeit, die Schutzklausel in dem Fall anzuwenden, urteilte der zuständige Richter: “Es scheint nicht so, als ob die Zulassung der betroffenen Fahrzeuge in Frankreich als etwas angesehen werden kann, was die Umwelt ernsthaft gefährdet.” Grund dafür ist die relativ geringe Anzahl an betroffenen Fahrzeugen, die gerade mal 2 % der in Frankreich 2013 zugelassenen Wagen darstellen. Dagegen habe der Zulassungsstopp wirtschaftlich schwerwiegende Folgen für Mercedes Frankreich, meint der Conseil d’Etat. Denn die blockierten Modelle machen 60 % der Verkäufe von Mercedes Frankreich aus und 40 % des Umsatzes. Nach Angaben der Frankreich-Tochter von Daimler konnten 4 500 Fahrzeuge wegen des Zulassungsstopps nicht ausgeliefert werden. Für 2 700 davon gab es bereits Käufer.Der anhaltende Zulassungsstopp hätte zu Abbestellungen, sinkenden Verkäufen und dem Verlust von Kunden geführt, argumentiert der Staatsrat in seiner einstweiligen Verfügung. Das oberste Verwaltungsgericht ordnete deshalb an, dass der französische Staat Daimler 3 000 Euro zahlen muss. Umweltminister Philippe Martin und Transportminister Frédéric Cuvillier erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass sie die einstweilige Verfügung zur Kenntnis genommen hätten und dass sich der französische Staat verpflichte, die für die Zulassung notwendigen Identifizierungsnummern innerhalb der nächsten zwei Tage auszustellen. Die Zulassung der betroffenen Fahrzeuge werde jedoch nur vorübergehend wieder erlaubt, bis der Staatsrat ein definitives Urteil fälle.Mercedes France hatte nämlich zum einen eine einstweilige Verfügung beantragt und zum anderen parallel dazu die Annullierung des Zulassungsstopps. Der Staatsrat dürfte über den zweiten Antrag erst in ein paar Monaten, spätestens in einem Jahr entscheiden, heißt es in Paris. In der einstweiligen Verfügung habe sich der Staatsrat nicht zum Inhalt des eigentlichen Streits geäußert, erklärten Umweltminister Martin und Transportminister Cuvillier. Die Daimler-Aktie verlor gestern in einem schwachen Umfeld 4,8 %.