Deliveroo peilt bis zu 8,8 Mrd. Pfund Börsenwert an
hek Frankfurt
Der britische Essenslieferdienst Deliveroo strebt bei seinem Börsengang in London eine Marktkapitalisierung zwischen 7,6 Mrd. und 8,8 Mrd. Pfund an. Wie das Unternehmen mitteilt, werden bis zu 384,6 Millionen Aktien (ohne Mehrzuteilung) in der Preisspanne von 3,90 bis 4,60 Pfund verkauft. Damit beläuft sich das Emissionsvolumen auf 1,5 Mrd. bis 1,77 Mrd. Pfund. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Mehrzuteilung von 10%. Deliveroo selbst will durch die Ausgabe neuer Aktien 1 Mrd. Pfund einnehmen. Darüber hinaus machen einzelne Altaktionäre Kasse. Größter Einzelaktionär ist Amazon mit 15,8%. Die Investoren DST und Index halten jeweils gut 10%, Greenoaks 9%, T.Rowe 8,1% und Fidelity 7,3%.
Wie die Konkurrenten Just Eat Takeaway.com, Uber Eats oder Delivery Hero profitiert Deliveroo davon, dass Menschen angesichts geschlossener Restaurants häufiger ihre Mahlzeiten online bestellen und sich nach Hause liefern lassen. Das Bruttowarenvolumen, also der Wert der über die Plattform verkauften Waren, schoss im Januar und Februar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 121% in die Höhe, gibt das Unternehmen im Trading Update bekannt. Der Jahresstart sei „stark“ gewesen, versichert Firmengründer und CEO Will Shu. Im vergangenen Jahr kam Deliveroo auf 1,2 Mrd. Pfund Umsatz, 54% mehr als 2019, und baute den operativen Verlust (bereinigtes Ebitda) auf 11,8 (227) Mill. Pfund ab. Unter dem Strich standen 223 (318) Mill. Pfund Fehlbetrag. Gut die Hälfte des 2020er-Bruttovolumens von 4,1 Mrd. Pfund erwirtschaftete der Konzern im Vereinigten Königreich und Irland. Aus Deutschland hat sich das Unternehmen 2019 zurückgezogen.
Der Börsenhandel soll am 31. März starten. Als globale Koordinatoren agieren Goldman Sachs und J.P. Morgan. Laut Daten von Bloomberg ist Deliveroo der größte Börsengang in Großbritannien seit dem 1,88-Mrd.-Pfund-Angebot von THG im vergangenen September. Binnen weniger Stunden nach Platzierungsstart habe die Nachfrage bereits ausgereicht, um die Gesamttransaktion über die gesamte Preisspanne unterzubringen. Fragezeichen wirft aber ein Urteil des Obersten Gerichts in Großbritannien zum Fahrdienstvermittler Uber auf, der seine als Subunternehmer beschäftigten Fahrer in dem Land als Arbeitnehmer einstufen muss. Auch die Kuriere von Deliveroo arbeiten als Selbständige.