Rechnungslegung

Delticom muss Bilanzfehler offenlegen

Im Zuge der Vergangenheitsbewältigung legt der Online-Reifenhändler Delticom auf Geheiß der Bilanzpolizei Fehler in der Rechnungslegung offen.

Delticom muss Bilanzfehler offenlegen

swa Frankfurt

Der Online-Reifenhändler Delticom hat auf Veranlassung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Fehler im Jahresabschluss 2018 einräumen müssen. Das Unternehmen hatte in dem Jahr mit einem erheblichen Ertragsverfall zu kämpfen und nach Steuern einen Verlust von 1,7 Mill. Euro ausgewiesen bei einem Umsatzrückgang um 3,4% auf 645 Mill. Euro. Das operative Ergebnis (Ebitda) war 2018 mit 9,0 Mill. gezeigt worden nach 9,3 Mill. im Vorjahr.

Wie das E-Commerce-Unternehmen nach der Untersuchung durch die Bilanzpolizei mitteilt, war das Ebitda in dem Turnus „wesentlich zu hoch ausgewiesen“. Begründet wird dies primär mit der Konsolidierung der All you need GmbH nach dem Erwerb des Lebensmittel-Onlinehändlers für einen nicht genannten Preis von der Deutschen Post. Nach dem Kauf hatte Delticom 2018 einen negativen Goodwill von 11,4 Mill. Euro als Gewinn realisiert – die erworbenen Vermögensteile wurden offensichtlich einzeln höher bewertet als der Kaufpreis. Nun wird eingeräumt, dass die Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte „Markenrecht“ von 1,4 Mill. Euro und „IT-Plattform“ von 2,4 Mill. Euro nicht „verlässlich bewertet wurden“. Trotz durchgängig hoher Verluste in der Vergangenheit, in Zukunft erwarteter Verluste und eines negativen Kaufpreises von 5 Mill. Euro habe man diesen immateriellen Vermögenswerten zum Zeitpunkt des Erwerbs einen Zeitwert von in Summe 3,8 Mill. beigemessen, während es der Verkäufer zuvor mit 1,3 Mill. Euro bilanziert hatte. Die Deutsche Post hatte dem Online-Supermarkt bei der Trennung 5 Mill. Euro in die Kasse gelegt.

Die Zahlen von Delticom hatte 2018 der neu bestellte Abschlussprüfer KMPG unter die Lupe genommen und im Bestätigungsvermerk auf signifikante Goodwill-Risiken hingewiesen, zumal der Firmenwert mit 15,2% der Bilanzsumme einen „erheblichen Anteil an den Vermögenswerten“ darstelle. In der Goodwill-Bewertung deckt die DPR häufiger Bilanzierungsfehler auf.

Wertberichtigt Seite 6