Der "ehrbare Kaufmann" lebt auf

Kodex-Kommission nimmt Leitbild für verantwortungsvolles Handeln in die Präambel auf

Der "ehrbare Kaufmann" lebt auf

swa Berlin – “Der ehrbare Kaufmann ist drin.” Manfred Gentz muss sich nicht aus dem Vorsitz der Kodex-Kommission verabschieden, ohne eine seiner Herzensangelegenheiten umgesetzt zu haben. Trotz harscher Kritik aus Unternehmen will die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns in der Präambel des Regelwerks für gute Unternehmensführung verankern. Es soll hervorheben, dass Legalität allein oft nicht ausreiche für verantwortliches Handeln in Konzernen. So viel wollte Gentz in Berlin zu den Kodex-Änderungen verraten. Die Details sollen nächste Woche enthüllt werden, sagte er auf dem Corporate-Governance-Gipfel der Fondsgesellschaft Union Investment und der Zeitung “Die Welt”.Gentz, der das Zepter in Kürze an Rolf Nonnenmacher weitergibt, machte die Meinung der Kommission deutlich, wonach sie sich in ihren Entscheidungen nicht davon abhängig mache, wie viel Gegenwind sie in Konsultationsverfahren zu spüren bekomme. Die Kommission werde mit guten Gründen für die Akzeptanz neuer Empfehlungen werben und beobachten, ob sich die Unternehmen nicht doch damit anfreunden könnten. Er vertrat die Ansicht, dass Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen häufig “eher konservativ” seien und dazu neigten, Änderungen abzulehnen, “nicht zuletzt aus oft übertriebener Furcht vor Anfechtungsklagen oder konstruierten Haftungsrisiken”. Gentz appellierte daran, keine Drohkulisse aufzubauen: “Die drohende Gefahr von Anfechtungsklagen und Haftungsrisiken sollte man bitte nicht herbeireden.” Das würde eine “Verrechtlichung unseres Corporate Governance Kodex voraussetzen bzw. fördern, die wir gerade vermeiden müssen und die letztlich den Kodex mit seinem Comply-or-Explain-Prinzip in Frage stellt”, ergänzte er. In vielen Stellungnahmen war auf die Gefahr von Anfechtungsklagen oder Haftungsrisiken hingewiesen worden, wenn die Kodexanpassungen umgesetzt würden. Zahlreiche Stimmen hatten angeregt, mit Änderungen zu warten, bis Gerichte strittige Rechtsfragen geklärt haben. Vorgeschlagen hat die Kommission zum Beispiel, künftig die als unabhängig angesehenen Aufsichtsräte mit Namen zu nennen. Aufsichtsratsvorsitzenden war empfohlen worden, zum Dialog mit Investoren bereit zu sein.Gentz betonte, dass der Kodex an rechtlichen Normen nicht Halt machen müsse. Die Empfehlungen “ergänzen rechtlich verbindliche Regeln, sie dürfen also ein ,Mehr` gegenüber den Regeln enthalten, sie dürfen ihnen allerdings nicht widersprechen”.