Drei Streifen sind nicht per se Adidas
fed Frankfurt – Der Sportartikler Adidas hat im markenrechtlichen Rechtsstreit um die Anerkennung der drei Streifen als Unionsmarke eine Niederlage einstecken müssen. Das EU-Gericht, das beim Europäischen Gerichtshof insbesondere für Wirtschaftssachen zuständig ist, bestätigte eine Entscheidung des EU-Markenamts. Die EU-Behörde hatte 2016 die Eintragung der Marke aus “drei parallelen und im gleichen Abstand zueinander angeordneten Streifen einheitlicher Breite, die in beliebiger Richtung an der Ware angebracht seien” für nichtig erklärt. Die Bayern, so argumentiert das EU-Gericht, hätten den Nachweis versäumt, dass die drei Streifen in der gesamten EU infolge von Benutzung Unterscheidungskraft erlangt haben. In anderen Worten: Drei Streifen seien nicht zwangsläufig mit Adidas gleichzusetzen, da es sich um eine “gewöhnliche Bildmarke” handele, der es an Unterscheidungskraft fehle, um sie schützen zu lassen. Das Urteil erlaube dem Konzern indes weiterhin einen “breiten” markenrechtlichen Schutz als Drei-Streifen-Marke in Europa, wird eine Adidas-Sprecherin von Agenturen zitiert. – Wertberichtigt Seite 8