Autozulieferer Leoni

DSW orchestriert Verfassungsbeschwerde

Die früheren freien Aktionäre von Leoni schauen nach dem Kapitalschnitt in die Röhre. Die Aktionärsschützer der DSW wollen sich damit nicht abfinden.

DSW orchestriert Verfassungsbeschwerde

DSW orchestriert Verfassungsbeschwerde

mic München

Ehemalige Leoni-Aktionäre wehren sich weiterhin juristisch dagegen, aus dem Eigentümerkreis des Autozulieferers Leoni herausgedrängt worden zu sein. Einige Ex-Anteilseigener hätten unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Kanzlei Nieding Barth Verfassungsbeschwerde eingelegt, teilte die DSW mit. Aus Sicht der freien Aktionäre gehe es auch darum, ob die Regelungen des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) gegen Artikel 14 und damit gegen die eigentumsschützenden Regelungen des Grundgesetzes verstießen.

Das Verfahren habe damit weit über die Causa Leoni hinaus für alle Anleger Relevanz, erklärte die DSW. „Nach unserer Einschätzung ist das StaRUG für börsennotierte Gesellschaften oder für Gesellschaften mit einem hohen Streubesitz schlichtweg nicht geeignet und ermöglicht eine kalte Enteignung zulasten der freien Aktionäre und zugunsten einzelner Akteure", sagte Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Der österreichische Unternehmer Stefan Pierer war nach einem Kapitalschnitt auf null und einer Kapitalspritze von 150 Mill. Euro Alleineigentümer von Leoni geworden.

mic München
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