DWS schießt gegen Rocket Internet

Börsen-Zeitung, 22.9.2020 hek Frankfurt - Die Fondsgesellschaft DWS sieht in dem Delisting-Aktienrückkaufsangebot von Rocket Internet einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das geht aus einer Stellungnahme zum angekündigten...

DWS schießt gegen Rocket Internet

hek Frankfurt – Die Fondsgesellschaft DWS sieht in dem Delisting-Aktienrückkaufsangebot von Rocket Internet einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das geht aus einer Stellungnahme zum angekündigten Börsenrückzug des Start-up-Finanzierers hervor. Denn die Aktien der Samwer-Brüder seien am Ende nicht von den Beschlüssen betroffen. Daher sei eine “deutliche Übervorteilung” der Gründer festzustellen. Der Gesellschaftsrechtler Nikolaos Paschos, Partner der Kanzlei Latham & Watkins, stellt im Interview der Börsen-Zeitung klar, dass der Rückzug aus dem regulierten Markt grundsätzlich nicht die Mitgliedschaft und damit die Rechte der Aktionäre betreffe, sondern nur die Handelbarkeit der Aktien. – Schwerpunkt Seite 9